Gastronomie

MwSt. und Lohnkosten: Baustellen in Bundesbern

Peter Grunder – 26. September 2017
Der Volksentscheid vom letzten Wochenende zur Mehrwertsteuer sowie ein Bundesgerichtsentscheid zu Mindestlöhnen haben Auswirkungen aufs Schweizer Gastgewerbe.

Der Wahnsinn staatlicher Regulierung wird in der nächsten Silvesternacht einen weiteren Höhepunkt erleben – und einmal mehr wird das Gastgewerbe besonders betroffen sein: «Pauschalarrangements über das Jahresende sind pro rata temporis aufzuteilen», liess die Eidgenössische Steuerverwaltung nach dem Urnengang vom letzten Wochenende umgehend wissen: «Wird nur eine Rechnung erstellt, so sind darin die Leistungen des Jahres 2017 und diejenigen des Jahres 2018 klar auseinanderzuhalten. Ansonsten sind die gesamten Leistungen zu den bisherigen Steuersätzen abzurechnen.» Während das Stimmvolk und die Politik also den Jahreswechsel feiern werden, ist es für die gastgewerblichen Unternehmen nicht damit getan, sich ums Wohl der Gäste zu kümmern: Die Gastgeberinnen und Gastgeber, die ordnungspolitisch ohnehin zu Unrecht die Mehrwertsteuer (MwSt.) eintreiben, werden überdies die Abrechnungen auseinanderbeineln müssen, damit der Steuervogt nichts auszusetzen hat. Im Zuge der AHV-Abstimmung sinken nämlich per Anfang 2018 zum ersten Mal seit Einführung der MwSt. 1995 die Steuersätze:

  • Der Normalsatz von 8 Prozent sinkt auf 7,7 Prozent.
  • Der Exportsatz der Hotellerie von 3,8 Prozent sinkt auf 3,7 Prozent.
  • Der reduzierte Satz von 2,5 Prozent hingegen, der etwa für gastgewerbliche Take-Away-Leistungen gilt, bleibt unverändert.
Für Branchen wie das Gastgewerbe, das meist mit mehreren Sätzen operiert, bedeutet die Umstellung einen nervlichen und finanziellen Aufwand: Schätzungen gehen davon aus, dass die Umstellungskosten für die Schweizer Wirtschaft knapp 200 Millionen Franken erreichen werden. Und da die Steuerentlastung einerseits minim ist, und andererseits gut zwei Drittel aller Schweizer Hotels und Restaurants ohnehin rote Zahlen schreiben, wird das Gastgewerbe von der Senkung kaum profitieren – ganz im Gegenteil: Bereits haben Massenmedien bei GastroSuisse angeklopft und sich danach erkundigt, ob jetzt die Preise sinken. Das wiederum ist der Wahnsinn medialer Simplifizierung, von dem das Gastgewerbe ebenfalls immer wieder besonders betroffen ist. Eine andere Baustelle betrifft die Lohnpolitik: Nachdem der Kanton Neuenburg einen Mindeststundenlohn von 20 Franken beschlossen und das Bundesgericht diesen gestützt hat, ergeben sich Unsicherheiten hinsichtlich der Landesgesamtarbeitsverträge. Alois Gmür, Nationalrat für den Kanton Schwyz, fragte deshalb beim Bundesrat nach. Dieser äusserte sich am Dienstag wolkig: Es gebe «weiterhin Raum für allgemeinverbindlich erklärte GAV», die Allgemeinverbindlicherklärung sei «nach Auffassung» des Bundesrates «nicht grundsätzlich in Frage gestellt». Rechtssicherheit, auf die nicht nur das Gastgewerbe angewiesen ist, sondern die ganze Wirtschaft und alle Sozialpartner, klingt anders.