Dank Anstoss von GastroSuisse: Breit abgestütztes Komitee lanciert Entschädigungsinitiative

Reto E. Wild – 30. März 2022
Die Volksinitiative «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall» (Entschädigungsinitiative) fordert, dass finanziell entschädigt wird, wer bei einer nächsten Epidemie durch eine behördliche Massnahme wirtschaftlich massgeblich betroffen ist. Am 29. März 2022 startete die Unterschriftensammlung.

Auf den Tag genau ein Jahr nach ihrer Ankündigung und just am Tag der bundesrätlichen Information, per 1. April sämtliche Coronamassnahmen aufzuheben, startet ein 27-köpfiges Initiativkomitee die Unterschriftensammlung zur Volksinitiative «Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall (Entschädigungsinitiative)». Dem Initiativkomitee gehören 13 Vertreter verschiedener Wirtschaftszweige an sowie 14 Parlamentarierinnen und Parlamentarier der FDP, der Grünen, der Mitte, der SP und der SVP. Mitte-Nationalrat Alois Gmür sieht das Anliegen in der Wirtschaft und Politik breit abgestützt und warnt an einer Medienkonferenz in Bern: «Trotz der überparteilichen Allianz ist keineswegs garantiert, dass das Parlament bei der Revision des Epidemiengesetzes die richtigen Schlüsse ziehen wird. Die Entschädigungsinitiative gibt die notwendigen Impulse.» Rund ein Dutzend Branchenorganisationen und Wirtschaftsdachverbände haben zusammen mit Rechtsexperten am Initiativtext gearbeitet. 

«In der Coronakrise fehlte ein Gesamtkonzept»

Betroffene Unternehmen, Selbständigerwerbende, Freischaffende und Angestellte sollen finanziell entschädigt werden, wenn behördliche Massnahmen sie in einer nächsten Epidemie wirtschaftlich massgeblich einschränken. GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer, der mit dem Verband die Initiative wesentlich angestossen hat, betont: «Es verdient Anerkennung, dass Bund und Kantone während der Covid-19-Pandemie praktisch aus dem Nichts Entschädigungen auf die Beine gestellt haben. Sie hätten es aber deutlich besser gemacht, hätten die gesetzlichen Grundlagen für die Entschädigungen bereits vor der Pandemie bestanden. Denn über 24 Monate Coronakrise fehlte ein Gesamtkonzept, wie die Betroffenen zu entschädigen sind.» Die Massnahmen hätten einem Flickenteppich geglichen. Die Kantone entschieden, ob und in welchem Umfang sie Härtefallentschädigungen gewährten. «So entstanden in 26 Kantonen 26 unterschiedliche Härtefallprogramme. Dies führte zu Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen.» Claude Ammann, Präsident des Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter-Verbands (SFGV) und damit Teil des Initiativvereins, informiert, dass «12 Prozent der SFGV-Unternehmen in den letzten zwei Jahren unverschuldet in den Konkurs geraten oder von Grossketten aufgekauft worden sind».

Die Entschädigungsinitiative sei so formuliert, dass Überentschädigungen ausgeschlossen sind. «Der Fokus liegt auf der Wahrung der Überlebensfähigkeit, solange der Staat während einer Epidemie ein kostendeckendes Wirtschaften verunmöglicht», erklärt Severin Pflüger, stellvertretender Geschäftsführer von Handelsverband Swiss. «Es werden nur ungedeckte Kosten sowie der Erwerbsausfall gedeckt.» Und Mitte-Politiker Gmür, der die Initiative von Anfang an unterstützte und als Präsident von SwissDrink über 2000 Arbeitsplätze mitverantwortet, ergänzt: «Nichts tun, wäre nicht gratis. Es braucht dort eine staatliche Lösung, wo die Privatwirtschaft versagt.» Bekanntlich betonten während der Pandemie mehrere Versicherungsunternehmen, dass sich das Pandemierisiko nicht versichern lasse. Eine geregelte Entschädigung, so Gmür, sichere Arbeitsplätze und letztlich Steuereinnahmen – und verhindert steigende Sozialkosten.

Und Platzer schliesst die Medienkonferenz mit der Beantwortung einer entsprechenden Frage: «Falls der Bund und das Parlament Gegenvorschläge präsentieren, kann es sein, dass die Initiative hinfällig wird. Mit der Initiative stellen wir aber sicher, dass die Diskussionen um die Entschädigungen nicht auf die lange Bank geschoben werden.» Infos zur Initiative: www.entschaedigung-ja.ch