Gastronomie
Hotellerie

Corona-Krise: GastroSuisse stellt dem Bund Forderungen

Benny Epstein – 17. April 2020
Wann Restaurants wieder öffnen dürfen, bleibt ungewiss. Diesen Zustand will GastroSuisse nicht akzeptieren.

Die Enttäuschung in der Branche ist riesig: Als der Bundesrat gestern Donnerstag erste Lockerungsmassnahmen bekannt gab, blieb die Gastronomie und Hotellerie aussen vor. Ausgerechnet jene Branche, die von der Corona-Krise wohl am härtesten getroffen ist. Der Bundesrat riet lediglich zur Entwicklung von Schutzkonzepten auf. Doch wann Beizen, Bars & Co. wieder öffnen dürfen, bleibt ungewiss. GastroSuisse wendet sich nach dieser Botschaft mit der folgenden Botschaft, unterzeichnet von Präsident Casimir Platzer und Direktor Daniel Borner an die Mitgliederinnen und Mitglieder: «Zu unserem grossen Bedauern hat der Bundesrat sich zum Zeitpunkt der Wiedereröffnung der gastronomischen Unternehmen noch nicht explizit geäussert. Das lässt uns zumindest einen Funken Hoffnung, dass unsere Branche bei der nächsten Staffel der Öffnungen im Mai auch berücksichtigt wird. Sie können versichert sein, dass uns bewusst ist, wie schwierig die Lage für Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer ist und wir uns weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen werden, dass die Restriktionen für die Branche so rasch wie möglich gelockert werden und eine Wiedereröffnung möglich ist.» GastroSuisse wartet auf Antwort vom Bund
Eine Öffnung der Gaststätten werde der Bund wohl nur schrittweise erlauben. GastroSuisse erklärt: «Die Gesundheit der Bevölkerung ist auch unserer Branche ein zentrales Anliegen. Wir haben deshalb ein Konzept erarbeitet, das die Schutzmassnahmen für Mitarbeitende und Gäste berücksichtigt. Es orientiert sich an der Anzahl Gäste pro Quadratmeter, an Mindestabständen zwischen den Tischen und einer Schutzmaskenpflicht zumindest für die Mitarbeitenden hinter den Kulissen, z.B. in der Küche, wo die Abstände nicht eingehalten werden können.» Aus der Sicht von GastroSuisse sollen im Service nur dann Masken getragen werden müssen, wenn die Distanzregeln nicht eingehalten werden könnten. Alternativ könne man an der Theke oder an einem Beistelltisch servieren. «Dieses Konzept haben wir dem Bund über die Ostertage eingereicht und wir warten noch auf eine konkrete Antwort. Wir werden nun wiederholt und mit ungebremstem Engagement bei den Bundesbehörden intervenieren, dass unserer Branche eine Rückkehr in den Betrieb ermöglicht wird – und dies zum nächstmöglichen Zeitpunkt.» Auch die weiterhin unbefriedigenden Themen wie Miete, Versicherungen und Erwerbsausfallenschädigung für die Selbständigen werde GastroSuisse weiterbearbeiten.