Gastronomie

Antwort auf den Kommentar „Wer das Hahnenwasser verrechnet, schadet sich selber“

Jakob Huber, Vorsitzender Geschäftsleitung Gastroconsult AG – 07. Juli 2017
Jakob Huber, Vorsitzender Geschäftsleitung Gastroconsult AG, findet, dass kostenloses Leitungswasser als eine durchaus wertvolle Dienstleistung angesehen werden soll. Sind Sie gleicher Meinung oder haben Sie Argumente warum es eine Selbstverständlichkeit sein sollte? Ihre Meinung intressiert uns! Bilden Sie Ihre eigene Ansicht dazu und debattieren Sie gleich hier oder über Facebook mit.

„NZZ am Sonntag“, Ausgabe vom 2. Juli 2017

Leserbrief:
Ein Liter Leitungswasser kostet im Schweizer Durchschnitt tatsächlich rund 0.2 Rappen. Möchten Sie, geschätzter Herr Hösly, das Wasser zu diesem Preis trinken, so müssten Sie das wertvolle Nass direkt ab Wasserhahn geniessen. Wünschen Sie den Wassergenuss etwas feudaler, nehmen Sie ein Glas dazu und spülen dieses anschliessend wieder. Damit fallen in Ihrem privaten Haushalt zusätzlich zum rohen Wasserpreis einmalige Anschaffungskosten für das Glas sowie Reinigungskosten (Anschaffungskosten der Geschirrspülmaschine, Geschirrspülmittel und Elektrizität) für dasselbe an. Kredenzen Sie ein Glas Wasser in einer gastgewerblichen Einrichtung, so haben Sie in aller Regel die Wahl zwischen Mineralwasser hinlänglich bekannter Softgetränkelieferanten oder dem Wasser der öffentlichen Hand, welches in der Schweiz so wertvoll aus jedem Wasserhahn fliesst. Das Leitungswasser ersteht der Gastwirt für die eingangs erwähnten 0.2 Rappen pro Liter; Mineralwasser in gleicher Menge kostet in der Regel weniger als einen Franken. Die Personalkosten für den Service des Wassers, die Raumkosten für den Sitzplatz im Restaurant und alle übrigen Betriebskosten sind von der Wahl, ob Mineral- oder Leitungswasser und damit von der Wahl des Wasserlieferanten gänzlich unabhängig. Zu sagen, Leitungswasser im Restaurant kostet 0.2 Rappen ist aus der Sicht eines Treuhänders und Wirtschaftsprüfers wirtschaftlich betrachtet schlicht und einfach unkorrekt. Wie Sie, geschätzter Herr Hösly, bin ich der Meinung, dass ein Gastgeber und Gastfreund grundsätzlich gut beraten ist, eine gewisse Grosszügigkeit walten zu lassen. Eine jüngst veröffentlichte Studie hat gezeigt, dass eine überwiegende Mehrheit von Gastronomen Leitungswasser, als Nebenleistung in Kombination mit einer namhaften gastgewerblichen Hauptleistung, nicht verrechnen. Sie erbringen damit eine wertvolle Dienstleistung ohne Entgelt. Obwohl, wie Sie als Rechtsberater natürlich wissen und davon wohl täglich Gebrauch machen, Dienstleistung ihren Preis hat.

Jakob Huber, Vorsitzender Geschäftsleitung Gastroconsult AG Blumenfeldstrasse 20, 8046 Zürich www.gastroconsult.ch