Gastronomie

Ab Dienstag kommts zum Beizen-Lockdown!

Benny Epstein – 18. Dezember 2020
Der Bundesrat verschärft die Massnahmen weiter: Weil die Corona-Fallzahlen ansteigen, fällt nun auch die 19-Uhr-Regel. Die Branchenverbände fordern rasche und unkomplizierte finanzielle Hilfe für die Opfer der Massnahmen.

Heute vor einer Woche beschloss der Bundesrat, dass Restaurants nur noch bis 19 Uhr geöffnet sein dürfen. Jetzt zieht der Bundesrat die Reissleine: Ab Dienstag gilt der Beizen-Lockdown. Restaurants bleiben bis zum 22. Januar 2021 ganz geschlossen. Auch an Weihnachten und Silvester. Ausgenommen von der Regel sind wie bereits vor einer Woche die Betriebe in den Kantonen der Romandie und in Obwalden. In diesen Kantonen ist der Reproduktionswert (R-Wert) tiefer als 1. Ab dem 5. Januar 2021 verschärft der Bundesrat allerdings auch diese Regel. Dann gilt der Richtwert von 0,9. Gesundheitsminister Alain Berset geht davon aus, der der R-Wert in den Ausnahmekanton in den nächsten Tagen ohnehin weiter ansteigen wird und die Restaurants dann schliessen müssen. Berset: «Die Situation muss sich jetzt nicht nur stabilisieren, wir müssen die Fallzahlen senken.» Weiterhin bis 23 Uhr offen bleiben dürfen Hotelrestaurants, allerdings ausschliesslich für Übernachtungsgäste. Auch Take-aways dürfen weiterarbeiten. Wirtschaftsminister Guy Parmelin betont, man unterstütze die Gastronomiebranche: «Wir helfen Restaurants, wenn es nötig ist.» Es gebe Kurzarbeitsentschädigung und andere Hilfsmittel – das heutige Dispositiv stehe. Man behalte die Sache zusammen mit den Kantonen jedoch sicher im Auge und werde, wenn nötig, das Dispositiv anpassen und weitere Hilfen sprechen. Dafür brauche es jedoch stets eine Rechtsgrundlage. GastroSuisse: «Der Bundesrat hat das Feuer ignoriert»
GastroSuisse reagiert mit Enttäuschung und schreibt in einer Mitteilung: «Unsere Branche hat gestern Abend überall in der Schweiz gebrannt. Der Bundesrat hat dieses Feuer ignoriert und heute für das Gastgewerbe ab 22. Dezember einen Lockdown beschlossen. Er entfacht somit einen Flächenbrand. Schnelle und einfache Hilfsmassnahmen wie im Frühjahr sind noch nicht in Sicht, denn die bürgerlichen Ständeräte haben die angekündigte Branchenlösung versenkt.» Immerhin: Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 das summarische Verfahren für die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) nochmals bis am 31. März 2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Zudem befinden sich weitere Anpassungen der Verordnung in Konsultation. Diese erfolgen im Zusammenhang mit der kürzlich vom Parlament verabschiedeten Änderung im Covid-19-Gesetz. Rasche finanzielle Hilfe nicht in Sicht
Vorgesehen sind die Aufhebung der Karenzzeit, die Nichtberücksichtigung der Abrechnungsperioden, für die der Arbeitsausfall 85 Prozent der betrieblichen Arbeitszeit überschreitet, sowie die Ausweitung des KAE-Anspruches auf Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende. Der Bundesrat wird am 20. Januar 2021 darüber formell entscheiden. Das Inkrafttreten der vorgesehenen Massnahmen wird dadurch nicht verzögert. Das heisst aber auch: rasche und dringend benötigte finanzielle Hilfe ist nicht in Sicht. Alexander Bücheli, Geschäftsführer der Bar & Club Kommission Zürich, sagt deshalb: «Enttäuscht ist die ganze Branche darüber, dass keine sofortige Unterstützung in Aussicht gestellt worden ist und dass es in Bezug auf die Härtefall-Unterstützung immer noch viele offenen Fragen gibt. Gemäss der heutigen Mitteilung des Kantons Zürich kann mit der Covid19 Härtefall Unterstützung erst im März 2021 gerechnet werden.»