Gastronomie

Ab 11. Mai: Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen

Benny Epstein – 29. April 2020
Die Vorschriften für Gastrobetriebe lesen Sie hier.

Jetzt geht es plötzlich doch ganz schnell: Wie der Bundesrat an der heutigen Medienkonferenz bekannt gibt, dürfen Restaurants und Bars ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen. «Die Verbreitung des Coronavirus hat sich weiter verlangsamt», begründet der Bundesrat. Die Massnahmen zeigen Wirkung - deshalb kommt es zur frühzeitigen Lockerung. Die Regeln, die ab dem 11. Mai für die Gastronomie gelten: - Maximal vier Personen pro Tisch. Von der Regel ausgenommen sind Eltern mit ihren Kindern. - Abstand: Zwischen den Tischen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig. - Hygiene und Distanz: Die nach wie vor geltenden Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Die Betriebe brauchen ein Schutzkonzept. - Es gilt Sitzpflicht: Alle Gäste müssen sitzen. Diese Regel richtet sich selbstverständlich vor allem an Bars, gilt aber für die ganze Gastronomie. Der Bundesrat betont, dass der Verlauf der Pandemie vom Einhalten der Regeln abhängt. Er wird die Entwicklungen genau beobachten. Alle Betriebe müssen ein Schutzkonzept vorlegen, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abstützt. Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben bis Ende August verboten. Über die weiteren Schritte entscheidet der Bundesrat am 27. Mai. Bundespräsidentin Sommaruga sagt: «Der Bundesrat bleibt seiner Politik treu, wir gehen in der Schweiz einen Mittelweg. Wir handeln weder leichtsinnig noch übervorsichtig, wir bleiben realistisch. Wir müssen allerdings lernen, mit dem Virus zu leben.» GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer kommentiert die Lockerungen des Bundesrats so: «Das sind gute Nachrichten; die Branche hat eine Perspektive erhalten. Die schrittweise Öffnung ist jedoch auch eine Herausforderung, vor allem betriebswirtschaftlich.» Umso wichtiger sei es, dass der Bundesrat und die Politik auch bei den weiteren Forderungen des Gastgewerbes rasche Fortschritte erzielen: • Bei der Kurzarbeitsentschädigung etwa sollten die BVG-Beträge des Arbeitgebers übernommen werden.
• Die pauschale Entschädigung für angestellte Unternehmer müsse erhöht werden.
• Stossend seien die zum Teil extrem tief ausfallenden EO-Erwerbsausfallentschädigungen für Selbständigerwerbende respektive Einzelunternehmende.
• In der streitigen Mietzinsfrage sollte der Bund unbedingt eine klärende Lösung erlassen.
• Der Null-%-Zins für die Überbrückungskredite 500‘000 Franken müsse über die gesamte Laufzeit gelten. «Die Branche wird nach den schnellen und sinnvollen Sofortmassnahmen auch mittel- und langfristige Unterstützungsmassnahmen benötigen», so Platzer weiter. «Wir werden uns für ein Konjunkturprogramm stark machen.» Das Gastgewerbe mit seinen rund 28 500 Betrieben, 264 000 Mitarbeitenden und 8000 Lehrstellen gehört bekanntlich zu den besonders stark gebeutelten Branchen.