Tourismus

Zu vieles hängt in der Luft

Philippe Nantermod – 09. August 2017
Der Walliser Nationalrat Philippe Nantermod zum Chaos der Wintersportplanung in der Schweiz.

Philippe Nantermod: «In Berggebieten generiert die Tourismusbranche ein Viertel des gesamten Wohlstands und aller Arbeitsstellen. Alleine mit dem Wintergeschäft werden in diesen Regionen fünfundsiebzig Prozent der Einnahmen erzielt. Diese Zahlen führen vor Augen, dass der Bergtourismus nach wie vor vom Ski- und Wintersport dominiert wird, obgleich eine Diversifikation der Angebote wünschenswert wäre.

Mit 151 Skigebieten verfügen die Schweizer Alpen über Wintersportgebiete, die sich über rund 7000 Kilometer erstrecken. Viele Skigebiete sind dabei gross, gehen oftmals über ein Gemeindegebiet hinaus, manchmal sogar über die Landesgrenze. Aus raumplanerischer Sicht wirft diese Konzeption der Gebiete viele Fragen auf: etwa, ob die Sport­aktivitäten ausserhalb von Bauzonen und ohne direkten Zusammenhang zur Landwirtschaft mit einer sinnvollen Landnutzung zu vereinbaren sind.

Von 2012 bis 2017 arbeitete ich an der juristischen Fakultät der Universität Lausanne an meiner Dissertation zum Thema Skigebiete. Mein Bestreben war es, alle Planungen und Umsetzungen von Skigebieten im Jahr 2017 in der Schweiz aus juristischer Sicht ­zu betrachten. Wenn es auch nicht in Frage kommen konnte, das Vorgehen bei der Erarbeitung von Dossiers gänzlich zu überarbeiten, blieb es doch das Ziel, mit grösstmöglicher Vollständigkeit die verschiedenen Richtlinien bei der Planung eines Skigebiets zusammenhängend darzustellen. Der erste Teil der Arbeit betrifft streng genommen die Planung: Richtpläne, Nutzungspläne, Gemeindeordnungen, Sachpläne des Bundes.

«Klarheit auf dem Papier, Unklarheit in den Umsetzungen.»
Die planungsrelevanten Fragen sind dabei äusserst interessant, denn die Kluft zwischen dem, was theoretisch vorgesehen ist, und dem, was praktisch durchführbar ist, erscheint gross. Der zweite Teil der Studie befasst sich mit der Realisierung von Skipisten und zusätzlichen Strukturen, insbesondere die Installation von Beschneiungsanlagen. Das dritte Kapitel ist schliesslich den Seilbahnen gewidmet.

Der erste Punkt der Studie befasst sich mit dem kantonalen Richtplan. Mit seiner äusserst breiten Interpretation der Richtlinien formuliert der Bund hinsichtlich kantonaler Richtpläne, in denen die Skigebiete sehr detailliert festgelegt werden sollen, grosse Erwartungen. Dabei zeigt sich, dass die kantonalen Planungen von jenen des Bundes etwas abweichen – der Bund jedoch die kantonalen Planungen mit einem gewissen Ermessensspielraum dennoch gutheisst.

Die Mehrheit der kantonalen Richtpläne enttäuschen in ihrer Unvollständigkeit ziemlich. Nicht selten werden die Ziele, die in den kantonalen Papieren einleitend formuliert sind, überhaupt nicht konkretisiert. Manch grosse Ambition wird schlicht nicht aufgenommen, weil sie die regionalen Richtpläne betrifft.

Hinsichtlich der grossen Unterschiede zwischen den Kantonen und sogar innerhalb der Kantone, schiene es angezeigt, die Anforderungen des Bundes zu überprüfen (und ihnen Nachachtung zu verschaffen). Dies, um in den Richtplänen Skigebiete und Zonen zu verankern, in denen Seilbahnen oder Beschneiungsanlagen vorgesehen sind, und zwar ohne die genauen Standorte der Pisten und Bahnen angeben zu müssen. Im Gegensatz zu den Richtplänen verfügt die Mehrheit der untersuchten Gebiete über eine ­gelungene lokale Planung. In der Regel handelt es sich um Sonder-Nutzungspläne mit detaillierten und nützlichen Reglementen.
«Eine grosse Kluft zwischen Anspruch, Theorie und Praxis.»

Mit dem 2007 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Seilbahnen zur Personenbeförderung hat der Bund die Gesamtheit der Entscheidungen, die den Bau von Seilbahnen betreffen, bei sich konzentriert. ­Dabei sind Seilbahnen das Rückgrat der Wintersportgebiete; um sie ­herum werden Pisten und andere Anlagen gebaut.

Obwohl die Kompetenzen beim Bund liegen, bestimmen die Kantone über die Raumplanung, und es erscheint unvorstellbar, dass der Bund ohne eine gewisse Koordination nur über Anlagen ausserhalb der Bauzonen bestimmen könnte. Dies führt dazu, dass trotz scheinbarer Klarheit auf dem Papier die Aufgabenteilung im Laufe der Zeit komplizierter geworden ist – und die kantonalen und eidgenössischen Zuständigkeiten ziemlich zufällig sind.

So ist nicht nur die Planung der Installation Sache des Kantons (und der Gemeinde), sondern auch die Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt. Letztlich verliert man sich so zwischen Bund und Kantonen in Diskussionen um die Zuständigkeit, ob es nun um Installationen, um Parkplätze oder um Zufahrtswege geht, und im Zweifelsfall werden die beiden Amtsgewalten die Arbeiten wohl doppelt leisten.

Noch grösser sind solche Koordinationsschwierigkeiten in anderen Bereichen von Wintersportgebieten: Es ist absurd, die Realisierung einer Piste oder einer Beschneiungsanlage zu bewilligen, wenn die entsprechende Seilbahn dazu noch nicht bewilligt worden ist.
«Die Mehrheit der kantonalen Richtpläne enttäuschen.»
Oder ­umgekehrt: Welchen Sinn hat es, den Bau einer Seilbahn ausserhalb der Bauzone samt möglicher ­Umwelt- oder Landschaftsschädigung zu erlauben, wenn infolge kantonaler Ungewissheiten weder Realisierung der am besten geeigneten Pisten noch deren Beschneiung gewährleistet sind?

Letztlich wäre es bestimmt sinnvoller, sich einzugestehen, dass ein Wintersportgebiet eine Einheit bildet, die es verdient, planerisch von einer Amtsstelle behandelt zu werden, die ihrerseits die Meinungen anderer Stellen einholten. In diesem Sinne gilt es zurecht zu fragen, ob es für diese Wintersportanlagen, die einzig dem Tourismus dienen, wirklich eine Konzessionsordnung ähnlich jener der SBB braucht.

Angesichts der wirren Aufgabenverteilung, die zu Inkohärenz führt, scheint es uns notwendig, eine Überarbeitung der Zuständigkeiten vorzuschlagen. Dabei dürfte es sinnvoll sein, die Kantone erneut mit einer ganzheitlichen Planung und Umsetzung zu betrauen. Denn so könnten sie Wintersportgebiete in ihrer Gesamtheit planen, sich also um die drei grossen Bereiche Bahnen, Pisten und Beschneiung kümmern, aber auch zusätzliche Anlagen wie Schutzmassnahmen, Restaurants und ähnliches berücksichtigen.» Philip Nantermod nantermod1 Philippe Nantermod wurde 1984 geboren. Seine Familie gründete die Gesellschaft der Bergbahnen de Morgins, der Philippe als Verwaltungsrat angehört. An der Universität in Lausanne machte er seinen juristischen Masterabschluss. Er arbeitet als Anwalt in Sitten und schloss kürzlich seine Doktorarbeit zum Thema Planung und Umsetzung von Skigebieten im Raumplanungsrecht ab. Philippe Nantermod betreibt zudem aktiv Politik. Er gehörte dem Grossen Rat des Kantons Wallis an, bevor er im Oktober 2015 in den Nationalrat gewählt wurde.