Die von den Rigi Bahnen geplante Seilbahn von Weggis nach Kaltbad verstösst in den Augen von Landschaftsschützern gegen diverse gesetzliche Bestimmungen. Sie haben deswegen im Plangenehmigungsverfahren Einsprache erhoben.
Die Rigi Bahnen AG will die bestehende alte Pendelbahn durch eine Gondelbahn ersetzen. Weil die neue Bahn statt nur drei Masten 13 Masten an elf Standorten benötigt und für den Bau der Stützen Wald gerodet werden muss, bekämpft der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee (LSVV) das Projekt, wie er mitteilte. An der Einsprache beteiligt sind auch die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Pro Natura.
An fünf der neu vorgesehenen Standorten von Masten werde in grossem Umfang Schutzwald beansprucht, teilte der LSVV mit. Weil es in dem Gebiet viele Steinschläge gebe, schwäche dies auch bei einer Wiederaufforstung die Schutzwirkung des Waldes.
Falsches Seilbahnsystem
Der LSVV gibt sich in der Mitteilung überzeugt, dass die Rigi Bahnen mit der Gondelbahn das falsche Seilbahnsystem gewählt haben. Er fordert einen Vergleich mit anderen Systemen, damit die Auswirkungen auf die Umwelt verglichen werden könnten. Ein solcher Variantenvergleich sei für eine Ausnahmebewilligung für Waldrodungen nötig, erklärte der LSVV in seinem Communiqué.
Weiter erfülle das Projekt die landschaftlichen Auflagen nicht, erklärte der LSVV. Das Projektgebiet liege im Bundesinventar der schützenswerten Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Weil das geplante Seilbahnprojekt höchstens von kantonaler Bedeutung sei, müsse das Gebiet ungeschschmälert erhalten werden.
Der LSVV wirft den Planern ferner vor, kein Gesamtverkehrskonzept für die neue Bahn erstellt zu haben. Damit würden die Vorgaben des kantonalen Richtplans für intensiv genutzte Tourismusanlagen nicht erfüllt. Der LSVV weist darauf hin, dass die Talstation heute und bis auf längeres nicht mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sei.