Schon im Titel machte die Masseneinwanderungsinitiative klar, dass es um ein ideologisches Anliegen geht: Masseneinwanderung zu verhindern. Folglich standen wirklichkeitsnahe Bereiche, die letztlich entscheidend sind, im Hintergrund – so praxistaugliche Umsetzungen. Branchen wie das Gastgewerbe haben früh vor Schwierigkeiten gewarnt, die ein solch ideologisches Begehren mit sich bringt – und sie tun es bis heute. In der Abstimmung vor drei Jahren setzten sich indes die befürwortenden Stimmen hauchdünn durch. Und auch bei der Umsetzung wurde das Gastgewerbe eher als Spielball benutzt denn als stark betroffener Akteur ernstgenommen – obschon das Gastgewerbe zu den wenigen Branchen gehört, die in jeder Hinsicht seit langem im Umgang mit Ausländern geübt sind. Ein schreiendes Beispiel für die Ignoranz ist die Stellenmeldepflicht. Auf seinem neuen Portal «www.arbeit.swiss» lässt der Bund knapp wissen: «Ab dem 1. Juli 2018 sind alle offenen Stellen zu melden in Berufsarten, die eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr ausweisen.»
Nur etwa 17 Prozent der Erwerbslosen im Gastgewerbe haben tatsächlich einen gastgewerblichen Beruf erlernt.Auf den ersten Blick erscheint diese Vorgabe, welche letztlich die Beschäftigung von Schweizer Stellensuchenden erleichtern sollte, unproblematisch: «Die Arbeitslosenquote verharrte bei 3,3 Prozent», teilte der Bund für die ganze Schweizer Wirtschaft im Januar mit. Das Gastgewerbe hatte bei den Regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) genau 13 097 Arbeitslose gemeldet – mit 7,2 Prozent knapp unter dem ominösen Wert von 8 Prozent. Auf den zweiten Blick verwandeln sich die Vorgaben des Bundes in einen doppelten Schildbürgerstreich. Ausschlaggebend dafür sind zwei Unsauberkeiten:
- Die Quote der Arbeitslosen im Gastgewerbe widerspiegelt nicht die berufliche Wirklichkeit.
- Der vorgesehene Sammelbegriff «Küchenpersonal» für das vielfältige Arbeitsfeld in gastgewerblichen Küchen verzerrt die Stellenmeldepflicht komplett.
Das neue Stellenportal des Bundes