Ständerat will Lastenausgleich für alle Familienausgleichskassen

Redaktion/sda – 21. September 2023
Die Kantone sollen einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einführen. Der Ständerat hat am Donnerstag eine entsprechende Vorlage angenommen.

Die kleine Kammer stimmte der Änderung des Familienzulagengesetzes in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Zuvor hatte sie es mit 24 zu 19 Stimmen abgelehnt, im Sinne eines Kompromisses im Gesetz nur zu verankern, dass die Kantone mindestens einen Teillastenausgleich einführen müssen.

Die Mehrheit argumentierte, dass nur ein voller Ausgleich auf Kantonsebene für eine faire Finanzierung der Familienzulagen sorgen könne. Eine Minderheit lehnte die Vorlage wie der Bundesrat ab, da sie der Ansicht ist, dass die Vorlage in den Zuständigkeitsbereich der Kantone eingreife.

Die Kantone haben bereits gemäss geltendem Recht die Möglichkeit, einen Lastenausgleich zwischen den in ihrem Kanton tätigen Familienausgleichskassen vorzusehen. Gegenwärtig wenden vierzehn Kantone ein volles, sechs Kantone ein partielles und sechs Kantone gar kein Lastenausgleichssystem an.

Umsetzung innert zwei Jahre

Die Vorlage verpflichtet nun diejenigen Kantone, die noch keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich kennen, innerhalb von zwei Jahren einen vollen Lastenausgleich einzuführen. Durch die Gesetzesrevision ist schweizweit mit einer zusätzlichen Umverteilung der Lasten zwischen den Familienausgleichskassen in der Grössenordnung von rund 108 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen.

Erfreut über die Abstimmung ist GastroSuisse. Bereits im Vorfeld hatte sich der Branchenverband für den aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesrates und für die Empfehlung der Mehrheit der SGK-S ausgesprochen, dass nicht ein Teillastenausgleich, sondern ein voller Lastenausgleich eingeführt wird. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.