Es dürfte für die Gastronomie in der Stadt Zürich die wohl beliebteste Coronaregel überhaupt gewesen sein: aufgrund der Coronaregelungen durften Restaurants seit vergangenem Jahr ihre Aussenbereiche vergrössern und mit mehr Stühlen bestücken - ganz ohne Bewilligung und Mehrkosten.
Während andernorts, beispielsweise in der Stadt Bern eine solche Regelung bereits wieder rückgängig gemacht wurde, entschloss sich der Stadtrat in Zürich heute zu einer Verlängerung der Regel, die eigentlich bis Ende März befristet gewesen war. So darf die Platzzahl in den Aussenbereichen bis Ende Jahr um maximal 30 Prozent erhöht bleiben, heisst es in einer Mitteilung. Die Gebühren für die Benutzung des öffentlichen Raums entfallen bis Ende Jahr.
Die wirtschaftliche Situation für das Gewerbe in der Stadt Zürich bleibe wegen der Folgen der Coronapandemie angespannt, weshalb der Stadtrat weiterhin auf die Gebühren verzichten wolle, begründet die Regierung den Entscheid. Die Stadt rechnet damit, dass sie im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2022 knapp sechs Millionen Franken weniger Gebühren einnimmt.
Ein Gewinn für die Gastronomie
Die Verlängerung der Regel dürfte in der Gastroszene gut ankommen. Sie hat in der Vergangenheit die Regelung immer wieder gelobt und sich dafür eingesetzt, dass sie auch künftig bestehen bleibt. Im letzten August reichte GastroZürich-City mit anderen Verbänden gar eine Petition ein, um die Regel zur Normalität werden zu lassen. Dabei erhielten sie bislang breite Unterstützung aus der Politik. Einzig die Grünen haben sich im Gemeinderat wiederholt skeptisch gegenüber einer Ausweitung der Gastroflächen gezeigt, da sie eine Kommerzialisierung des öffentlichen Raums befürchten.
Die Stadt hat zudem angekündigt, dass sie den Leitfaden Boulevardgastronomie komplett überarbeiten will. Das Ergebnis soll in den nächsten Monaten erarbeitet und noch Ende Jahr präsentiert werden.
Trotz der Verlängerung der Regelung ändert sich für die Gastroszene in Zürich per 1. April dennoch etwas. Zelte und Häuschen, die vor der Witterung schützen und bewilligungsfrei aufgebaut werden durften, müssen abgebaut werden. Gleiches gilt auch für Heizpilze.