Gastronomie
Hotellerie

Neue Corona-Regeln: GastroSuisse kritisiert den Bundesrat

Benny Epstein – 28. Oktober 2020
Die Forderungen wurden zu wenig ernst genommen, so das Urteil von GastroSuisse. Der Arbeitgeberverband fordert die sofortige Unterstützung der Betriebe durch den Bund.

Der Bundesrat hat entschieden. Ab Mitternacht gelten unbefristet folgende für die Gastronomie- und Hotelleriebranche relevanten Regeln:

  • Nachtclubs werden geschlossen.
  • Um 23 Uhr ist Sperrstunde in Bars und Restaurants.
  • Maximal 4 Personen pro Tisch in Bars und Restaurants. Ausgenommen sind Familien mit Kindern.
  • Verbot von Events mit mehr als 50 Personen.
  • Neue Regeln bei der Maskenpflicht: Die Maske muss nun auch in den Aussenbereichen von Betrieben getragen werden. Also auch im Aussenbereich von Bars und Restaurants, bei Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros).
  • Kurzarbeit: Der Bundesrat verlängert die Bezugsdauer bei der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate.
Damit geht der Bundesrat kaum auf die gestrigen von GastroSuisse gestellten Forderungen zur Rettung des Gastgewerbes ein. «Die Forderungen wurden zu wenig ernst genommen, der Bund riskiert nun, das Gastgewerbe an die Wand zu fahren», kommentiert GastroSuisse in einer Medienmitteilung und kritisiert: «Die weiteren Verschärfungen werden in der Gastronomie vermutlich kaum Wirkung zur Eindämmung des Corona-Virus erzielen, schaden dem Gastgewerbe aber erheblich – besonders betroffen bleiben städtische Betriebe.» Kein Verständnis für Beschränkung auf vier Personen
Mehr als zwei Drittel der Gastronomiebetriebe stecken aufgrund der Corona-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten. Beinahe der Hälfte der Betriebe droht Anfang 2021 der Konkurs. Erste Schliessungen gab es schon: Die Holenstein Gastro (15 Betriebe, 180 Mitarbeitende) etwa musste wegen Corona bis auf Weiteres sämtliche Betriebe schliessen. Die vom Bundesrat verhängte Sperrstunde ab 23 Uhr ist für die meisten Restaurants einigermassen tragbar, für Bars kommt sie aber praktisch einer behördlichen Schliessung gleich. Die Beschränkung der Anzahl Personen je Gästegruppe auf vier Personen erachtet GastroSuisse als unverständlich, zumal an privaten Anlässen, wo es keine Schutzkonzepte gibt und keine Kontaktdaten erhoben werden, zehn Personen sein dürfen. Deutschland entschädigt Gastro-Betriebe grosszügig
«Es darf nicht sein, dass man auf dem Buckel des Gastgewerbes diese Krise bewältigen will», betont GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer. «Es ist erwiesen, dass die allermeisten Ansteckungen nicht bei uns passieren.» In herkömmlichen Restaurants, wo schon lange sitzend konsumiert werde, wo die Abstände eingehalten oder Trennwänden eingesetzt und die Hygieneregeln befolgt werden, sei die Ansteckungsgefahr sehr gering. Dies bestätigte das Bundesamt für Gesundheit. Schon vor diesen neuen Massnahmen war die Lage im Gastgewerbe dramatisch. Nun droht laut GastroSuisse der Verlust von 100'000 Arbeitsplätzen. «Es braucht jetzt sofort Unterstützungsmassnahmen, wenn man Arbeitsplätze und auch Unternehmen retten will. In Deutschland zum Beispiel wurde heute ein vierwöchiger Lockdown beschlossen und die Unternehmen erhalten zwischen 70 und 75 Prozent des Vorjahresumsatzes als Entschädigung.» GastroSuisse fordert, dass auch in der Schweiz die Gastronomiebranche sofort unterstützt wird.