Gastronomie

Krasse Benachteiligung des Gastgewerbes

Peter Grunder – 15. Februar 2017

Ein Extrembeispiel für die systemische Benachteiligung des Gastgewerbes ist die Kurzarbeit: Die Ausrichtung von Leistungen scheitere «an der effektiven Umsetzung der Kurzarbeit», hat der Bundesrat in einer Antwort auf eine Motion des Waadtländer Nationalrates Olivier Feller festgehalten. «In Dienstleistungsbereichen wie dem Gastgewerbe und der Hotellerie» erfordere eine Verkürzung der Arbeitszeiten gewöhnlich auch «eine Verkürzung der Öffnungszeiten des Betriebs», führte der Bundesrat aus. Dadurch reduzierten sich für die Betriebe die Möglichkeiten, Dienstleistungen für ihre Kundinnen und Kunden zu erbringen, «was die Situation noch verschärft». Könne die Kurzarbeit jedoch umgesetzt werden, habe das Gastgewerbe «Anspruch auf Leistungen wie alle anderen Branchen», schloss die Landesregierung – und lehnte die Motion ab. Diese Argumentation ist zwar plausibel. Aber sie zielt an der Sache vorbei, weshalb Olivier Feller ja auch interveniert hat: Kurzarbeit ist ein Konstrukt für grössere Unternehmen und Industrien. Bezahlen allerdings müssen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung auch kleingewerbliche Betriebe, die nicht davon profitieren. So hat das Gastgewerbe mit seinen gut 200'000 Mitarbeitenden letztes Jahr schlappe 0,18 Prozent der fast 135 Millionen Franken erhalten, die an Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt worden sind. Am meisten Geld, nämlich knapp 45 Millionen oder ein Drittel des ganzen Geldes, holte sich die Elektro- und Uhrenindustrie. Sie bietet mit rund 40'000 Mitarbeitenden fünfmal weniger Arbeit als das Gastgewerbe.