Gastronomie

Komfort und Schutz zugleich

Cristina Bürgi – 02. März 2017
Kaum locken die ersten Sonnenstrahlen, werden grössere Anlässe gerne nach draussen verlegt. Ein Garten- oder Partyzelt bietet den nötigen Komfort, verlangt aber gewisse Auflagen.

Mit dem Frühling steht auch die Gartensaison vor der Tür. Bei schönem Wetter und milden Temperaturen entscheiden sich viele Gastronomen dazu, ihre Veranstaltungen oder Grillfeste nach draussen zu verlegen. Dafür eignet sich das Aufstellen eines Zelts: Es bietet nicht nur Schutz vor zu viel Sonne, sondern auch vor Wind, Kälte oder Regen. Dadurch kann der Anlass auch bei plötzlichem Wetterwechsel draussen fortgeführt werden. Die Art der Veranstaltung beeinflusst die Wahl des Zeltmodells: Wichtig sind die Faktoren Grösse, Material und Zweck. Dafür muss einerseits feststehen, wie viele Gäste am Anlass teilnehmen werden, und andererseits, welches Wetter zum Zeitpunkt der Veranstaltung erwartet wird. Soll das Zelt beispielsweise im Winter stehen, muss das Material der Planen entsprechend schwer sein und gut isolieren. Das Zelt sollte stabil genug sein, um Wind und Regen standzuhalten – was sich wiederum auf den Preis auswirkt. Während simple Gartenzelte ohne Seitenwände im Handel bereits ab 40 Franken erhältlich sind, kosten robustere Partyzelte mit Aluminium-Profil um die 500 Franken. Je nach gewünschter Grösse kann das Zelt vergrössert und somit teurer werden. Eine gute Alternative zum Kauf ist, ein Zelt zu mieten: Je nach Grösse ist mit Abholpreisen ab 130 Franken zu rechnen. Dieser Mietpreis gilt in der Regel für zwei bis vier Tage. «Die Schweiz ist punkto Zeltvermietung sehr gut abgedeckt», findet Christian Zwicky, Gastgeber im Restaurant Heitersberg in Spreitenbach. Er rät daher eher zum Mieten als zum Kaufen: «Letzteres lohnt sich dann, wenn man das Zelt regelmässig verwendet, zum Beispiel mehr als zehn Mal im Jahr.» Da Christian Zwicky früher im Bereich Catering- und Partyservice gearbeitet hat, bietet er heute noch Zelte zum Mieten oder Kaufen an: «Das ist sozusagen ein Überbleibsel davon.» Im eigenen Betrieb nutzt er sie für grössere Gästegruppen oder für den Festbetrieb, beispielsweise während den «Schottischen Highland Games», die regelmässig auf dem Heitersberg stattfinden. Der Zeltaufbau ist relativ aufwendig und kostenintensiv, weil Zwicky unter anderem einen Holzboden verlegt und eine Baubewilligung einholen muss. Daher versucht er, die Zelte gleich für mehrere Anlässe zu nutzen. «Wir organisieren dann zum Beispiel vier Anlässe im gleichen Monat. So können wir das Zelt für diese Zeit stehen lassen und die entstandenen Kosten auf die vier Anlässe aufteilen.» So sei die Zeltvermietung letztlich auch für den Gast günstiger. Generell gilt, sich vor dem Zeltaufbau über die rechtlichen Auflagen zu informieren. Zelte und Festhütten gelten meist als Fahrnisbauten und dürfen draussen grundsätzlich aufgestellt werden. Die Standdauer bestimmt darüber, ob sie bewilligungspflichtig sind – das ist jedoch kantonal sehr unterschiedlich geregelt. Im Kanton Thurgau sind Zelte beispielsweise ab einer Standdauer von 14 Tagen bewilligungspflichtig. Sie benötigen aber auch eine Baubewilligung, wenn sie mehr als einmal im Jahr auf dem gleichen Grundstück aufgestellt werden. Im Kanton Bern sind Zeltaufbauten hingegen erst ab einer Dauer von drei Monaten baubewilligungspflichtig. Da zum Beispiel für die Stromzufuhr weitere Auflagen anfallen können, empfiehlt es sich, zunächst auf die Gemeinde zu gehen und das Vorhaben zu besprechen. Sind die rechtlichen Bestimmungen geklärt, sollten Gastronomen vor dem Mieten unbedingt den potenziellen Standort des Zelts ausmessen – so können sie sicherstellen, dass genügend Platz für den Aufbau vorhanden ist. Dabei sollten Stühle und Tische sowie Buffet, Musikanlage und eventuell Heizgeräte einberechnet werden. Gerade in der kälteren Jahreszeit und bei grösseren Zelten empfiehlt es sich, mehrere Heizgeräte aufzustellen, damit sie den Raum gleichmässig wärmen.