GastroSuisse schafft Durchbruch bei Versicherungen

Reto E. Wild – 11. Januar 2022
Dank der Initiative des Branchenverbands erklären sich mehrere Versicherungen bereit, Betrieben verbesserte Vergleichsvorschläge zu unterbreiten.

GastroSuisse hat sich zu Beginn der Coronakrise dafür eingesetzt, dass Epidemie-Versicherungen für die durch das Coronavirus hervorgerufenen Schäden (Betriebsausfall) aufkommen. Dank der Offensive erklärten sich zahlreiche Versicherungen bereit, den Betrieben verbesserte Vergleichsvorschläge zu unterbreiten. In Fällen, bei denen kein Vergleichsangebot angenommen wurde, rät GastroSuisse, sich möglichst bis Ende Januar 2022 an die Versicherung zu wenden. Diese sollte bereit sein, die Verwirkungsklausel zu streichen sowie gleichzeitig eine Verjährungseinredeverzichtserklärung bis zum 31. Dezember 2023 abzugeben.

Weiter rät der Rechtsdienst von GastroSuisse: «Nachdem die Betriebe von ihrer Versicherung einentsprechendes Schreiben erhalten haben, sollte dieser schriftlich mittgeteilt werden, dass sie mit der Wegbedingung der Verwirkungsklausel einverstanden sind.»

Der Verband hat sich Ende 2021 direkt bei den Versicherungen dafür eingesetzt, dass diese grundsätzlich bereit sind für entsprechende Lösungen (die Helvetia hat festgehalten, dass ihr der Entscheid im Einzelfall letztlich immer noch freistehe).

Zur Kontaktaufnahme im Speziellen: Bei der AXA können sich Betriebe per Mail an schaden@axa.ch wenden, bei der Helvetia an sach.schaden@helvetia.ch (Betreff: «Verjährung/Verwirkung GastroSuisse»), die Allianz wünscht eine schriftliche Meldung (Mail) an den zuständigen Sachbearbeiter. Speziell bei der Allianz: Der deutsche Konzern ist statt einer Wegbedingung der Verwirkungsfrist bereit, die Fristen um drei auf fünf Jahre zu verlängern, wonach die Betriebe folglich entsprechend ihr Einverständnis mit der Verlängerung bestätigen sollten.