Gastronomie
Hotellerie
Tourismus

Coronavirus: Das neue Schutzkonzept

Reto E. Wild – 07. Mai 2020
Bereits vor Ostern legte GastroSuisse dem Bundesrat ein Schutzkonzept für das Gastgewerbe vor. Eine Übersicht auf die Hauptpunkte des Massnahmenkatalogs und ein Link auf die am 8. Mai aktualisierten Bestimmungen.

Bekanntlich dürfen die Restaurants nach einer rund zweimonatigen Durststrecke ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen, allerdings nur unter Einhaltung ­eines Schutzkonzepts. Das verlangt der Bund. GastroSuisse hat in Absprache mit ihm, weiteren Branchenverbänden und den Sozialpartnern ein Konzept ausschaffen müssen: 1. Händehygiene
Die Kundschaft muss sich beim Betreten des Betriebs die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren können. Alle Personen im Betrieb waschen sich regelmässig die Hände. Dies insbesondere vor der Ankunft am Arbeitsplatz sowie vor und nach Pausen. An Arbeitsplätzen, wo dies nicht möglich ist, muss eine Händedesinfektion erfolgen. Die Betriebe verzichten auf gemeinsam benutzte Tischgewürze, Besteckkörbe oder Touchscreens oder reinigen diese nach jedem Gast. 2. Gästegruppen auseinanderhalten
An einem Tisch darf maximal eine Gästegruppe von vier Personen sitzen. Davon ausgenommen sind Kinder sowie die nicht öffentliche Betriebs- und Schulgastronomie. Es darf keine Vermischung von Gästegruppen geben. Alle Gäste nutzen Sitzplätze; Stehplätze sind nicht zugelassen. Bei Thekenkonzepten werden die Gäste schriftlich auf die maximale Anzahl Personen pro Tisch hingewiesen. Es ist den Gästen untersagt, Unterhaltungsangebote wie Billard, Dart, Bowling, Karaoke und Spielautomaten zu nutzen. 3. Distanz halten
Zwischen Gast und Personal findet kein Körperkontakt statt. Davon ausgenommen sind medizinische Notfälle. Auf Händeschütteln wird strikt verzichtet. Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von zwei Metern und nach hinten «Rücken-zu-Rücken» ein Zwei-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand. Die obere Kante der Trennwand befindet sich ab Boden auf einer Höhe von mindestens 1,5 Metern und mindestens 70 Zentimeter über der Tischkante. Es sind grundsätzlich alle Materialien zugelassen, solange der Schutz vor einer Tröpfcheninfektion durch die Materialwahl nicht deutlich negativ beeinträchtigt wird. Betriebe mit überlangen Tischen können mehr als eine Gästegruppe von vier Personen platzieren, sofern der Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Gästegruppen eingehalten wird. Der Betrieb stellt sicher, dass die wartende Kundschaft den Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Gästen einhalten kann. Die Betriebe bringen in Wartebereichen Bodenmarkierungen an. 4. Reinigung
Das Gedeck wird nach jedem Gast ausgetauscht und vor der Wiederverwendung gereinigt. Für die Reinigungsarbeit werden vorzugsweise Einwegtücher verwendet. Oberflächen und Gegenstände wie Tastaturen oder Telefone werden regelmässig gereinigt. Das gilt auch für Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Kaffeemaschinen, Armlehnen der Stühle, Tastaturen, Kassen, Küchengeräte und anderes Arbeitsmaterial sowie WC-Anlagen. Das Personal trägt Handschuhe im Umgang mit Abfall. 5. Gefährdete Personen und Erkrankte
 
Besonders gefährdete Personen werden nicht im Gästeservice eingesetzt. Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen werden nach Hause geschickt und angewiesen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen. 6. Besondere Arbeitssituationen
Hygienemasken werden mindestens alle vier Stunden gewechselt, Handschuhe nach einer Stunde. 7. Information
Die Betriebe informieren die Arbeitnehmenden über ihre Rechte und Schutzmassnahmen im Betrieb und hängen die Schutzmassnahmen gemäss BAG im Eingangsbereich aus. Die Gäste sind insbesondere auf die Distanzregeln sowie auf die Vermeidung der Durchmischung der Gästegruppen aufmerksam zu machen. Das Personal wird im Umgang mit persönlichem Schutzmaterial geschult, sodass die Materialien richtig angezogen, verwendet und entsorgt werden. Das Personal weist die Kundschaft darauf hin, dass kontaktloses Bezahlen bevorzugt wird. Gäste werden am Eingang mündlich oder schriftlich gebeten, bei Krankheitssymptomen auf einen Besuch zu verzichten. 8. Management
Seifenspender, Händedesinfektionsmittel, Einweghandtücher sowie Reinigungsmittel werden regelmässig nachgefüllt. Das Unternehmen achtet auf genügenden Vorrat. Die Abklärung, ob Mitarbeitende besonders gefährdet sind, findet durch freiwillige, vertrauliche Gespräche statt. Für Mitarbeitende mit Hygienemasken werden höhere Pausenfrequenzen eingeplant. 9. Personendaten
Die Gäste haben die Möglichkeit, ihre Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Telefonnummer, Datum, Zeit, Tischnummer) anzugeben, damit sie vom kantonsärztlichen Dienst kontaktiert werden können. Dies ist freiwillig! Der Betrieb stellt ein Formular zum Erfassen der Kontaktdaten zur Verfügung. In Selbstbedienungsrestaurants und in nicht öffentlichen Schul- und Betriebskantinen werden keine Kontaktdaten erfasst. Die Betriebe verwendet die Daten ausschliesslich für den angegebenen Zweck. Das Unternehmen bewahrt die Daten 14 Tage auf und vernichtet sie danach vollständig. Der Betrieb muss über die letzten 14 Tage Auskunft darüber geben können, welche Tische ein Mitarbeitender bedient hat Hier die Details und das PDF zum Schutzkonzept, mit einer Aktualisierung vom 8. Mai 2020.