Gastronomie

Beschwerde des Basler Wirteverbands abgeschmettert

Redaktion – 16. März 2021
Das Basler Appellationsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Wirteverbandes Basel-Stadt gegen die kantonale Schliessung der Restaurants vom 23. November 2020 ohne Verhandlung als erledigt abgeschrieben. Der Verband wird den Entscheid nicht weiterziehen.

Der Basler Wirteverband äusserte sich gestern in einer Mitteilung enttäuscht über ein Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt. «Wir sind über die Nonchalance, mit welcher das Appellationsgericht unsere Beschwerde erledigt, enttäuscht und erstaunt. Es ist schade, dass das Gericht sich mit den Anliegen und Nöten der Basler Gastronomen nicht auseinandersetzt», kommentiert Maurus Ebneter, Präsident des Wirteverband Basel-Stadt, den Entscheid. Das Gericht hatte entschieden, die Verfassungsbeschwerde des Verbands ohne Verhandlung als erledigt abzuschreiben. Gemäss dem Wirteverband begründet das Gericht seinen Entscheid damit, dass aktuell wieder Bundesrecht gelte, welches kantonalem Recht vorgehe. Es bestehe daher kein schutzwürdiges Interesse der Gastronomiebranche an der Klärung der aufgeworfenen Fragen mehr.

Der Wirteverband hatte zusammen mit über 50 Basler Gastronomiebetrieben eine Beschwerde gegen das Vorpreschen des Kantons Basel-Stadt bei der Schliessung der Restaurants erhoben. Geltend gemacht wurde insbesondere, dass die verordnete Schliessung unverhältnismässig gewesen und nicht mit anderen Kantonen koordiniert worden sei. «Wir erachten den kantonalen Alleingang vom 23. November 2020 nach wie vor als unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, der zu einer Bevorzugung ausserkantonaler Betriebe führte», wird Ebneter weiter zitiert. Der Wirteverband verzichte darauf, den Entschied weiterzuziehen und werde seine Ressourcen anderweitig einsetzen.