Bern mahnt zur Erhebung von Kontaktdaten in Restaurants

Redaktion/SDA – 27. Juli 2021
Der Kanton Bern hebt den Mahnfinger: In Restaurant-Innenräumen gilt noch immer eine Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten.

Auch wenn viele Corona-Schutzmassnahmen unterdessen aufgehoben worden sind, müssen in Innenräumen von Restaurants die Kontaktdaten der Gäste aufgenommen werden.  Der Kanton Bern vermutet, dass dies nicht mehr überall gleich gut befolgt und ermahnt die Wirte.

Registrationspflicht für Berner Beizen bleibt bestehen

Die Gesundheitsdirektion sei auf möglichst lückenlose Daten angewiesen, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Nur so sei es möglich, mit einem gezielten «Testen und Tracen» Corona-Ausbrüche rasch ausfindig zu machen und lokal oder regional einzudämmen.

Die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch wurde zwar aufgehoben, in Innenbereichen gilt jedoch wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation und der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden, ruft die Gesundheitsdirektion in Erinnerung.

Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe. Der Kanton Bern hat für die Bereitstellung der Daten eine zentrale Datenbank für die Gästedaten in Betrieb.