Am 1. Mai tritt das neue Lebensmittelrecht in Kraft und enthält fürs Gastgewerbe drei wichtige Änderungen:
1. Die Herkunft von Fisch ist gleich zu deklarieren wie diejenige des Fleisches.
2. Insekten dürfen unter strengen Auflagen zur Nahrungsproduktion verwendet werden.
3. Die Auskunft zu den Allergenen hat schriftlich zu erfolgen.
Bei letzterem reicht ein schriftlicher Vermerk in der Menükarte oder im Restaurant, dass die Deklaration mündlich durch die Mitarbeitenden erfolgt.
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Gastronomie
Anpassungen wegen des neuen Lebensmittelrechts
GastroJournal – 26. April 2017