Das Bundesgericht stellt sich auf die Seite der Unternehmer

Reto E. Wild – 19. Juli 2023
In Leukerbad hat die Alpine Rose Resort AG erfolgreich gegen die Bevorzugung der My Leukerbad AG geklagt, die ein öffentliches Thermalbad und Fitnesscenter mit Gastronomieangeboten führt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Hoteliers gutgeheissen: Ein Unternehmer hat Anrecht darauf, gleich behandelt zu werden wie der staatliche Konkurrenzbetrieb. Das ist neu und wegweisend im Schweizer Recht.

Das Bundesgericht in Lausanne hat mit einem Leiturteil zum ersten Mal klargestellt, dass sich ein Hotelier auf die Wirtschaftsfreiheit berufen kann, wenn ihn eine Gemeinde ohne klare gesetzliche Grundlage konkurrenziert. Konkret ging es um Leukerbad, wo die von der Einwohner- und der Burgergemeinde gehaltene My Leukerbad AG unter anderem eine Sportarena mit Fitnessstudio und ein Thermalbad betreibt. Sowohl in der Sportarena als auch im Thermalbad gibt es zudem gastronomische Angebote. Die My Leukerbad AG erhält sämtliche Erträge der Kurtaxe und bestimmt über die örtliche Busverbindung, die ein Monopol darstellt. Die Alpine Rose Resort AG, die in Leukerbad die Thermalhotels Maison Blanche und Grand Bain, das Hotel de France sowie die Alpentherme betreibt, beantragte für ihr Thermalbad und das Fitnessstudio ebenfalls Beiträge aus der Kurtaxenkasse, weil ihre Dienstleistungen die Attraktivität des Ferienorts genauso erhöht. Die Gemeinde wies den Antrag ab.

Sämtliche kantonalen Instanzen schützten das Vorgehen der Gemeinde, unter anderem mit der Argumentation, dass die Gemeinde mit Steuergeldern ein gemeindeeigenes Unternehmen führen und damit ein touristisches Mindestangebot sicherstellen dürfe. Eingegriffen hat in letzter Instanz aber das Bundesgericht, und zwar mit Verweis auf die Wirtschaftsfreiheit und das Gleichbehandlungsgebot. Mit seinem kürzlich gesprochenen Leiturteil wies das Bundesgericht die Angelegenheit an die kantonalen Instanzen zurück. Diese müssen nun prüfen, wie viel Steuergeld in den Betrieb des von der Gemeinde privilegierten Thermalbads und Fitnessstudios geflossen ist, und sie müssen den Unternehmer gleich behandeln und ihm ebenfalls Geld ausrichten. Ebenso stellte das Bundesgericht klar, dass eine Quersubventionierung zwischen den von der My Leukerbad AG in ihrem Monopolbereich ausgeübten Tätigkeiten (Betrieb einer Busverbindung) und den privatwirtschaftlichen Tätigkeiten (Betrieb eines Thermalbads und eines Fitnessstudios mit Gastroangeboten) die Wirtschaftsfreiheit und das Gleichbehandlungsgebot verletzen.

Bedeutung für die Hoteliers und Wirte

«Dieser Präzedenzfall hat flächendeckende Bedeutung für die Schweizer Hoteliers und Wirtinnen. In praktisch jeder Destination steht ein gemeindeeigenes Sportzentrum, wo die Gäste neben Sporteinrichtungen oftmals auch Freizeitaktivitäten wie Minigolf oder Tischtennis vorfinden und wo man Seminarräume mieten kann, wobei das Angebot vielfach mit Gastronomie sowie Sauna und Wellness abgerundet wird», erklärt Rechtsanwalt Roland Märki von Kiener & Märki AG, die mit diesem Fall beauftragt wurde. Auch Hoteliers und Wirtinnen unterhalten oftmals Tennis- oder Minigolfanlagen, haben in für das Publikum offene Bade- und Saunalandschaften investiert, stellen Tischtennis und Kegelbahnen zur Verfügung und bieten umfassende Dienstleistungen für Seminar- und Sitzungsteilnehmer an. «Dabei kann es zur bizarren Situation kommen, dass ein Hotelier von seinen Gästen eine Kurtaxe erheben muss, mit welcher die Gemeinde Einrichtungen aufbaut und unterhält, die den Hotelier konkurrenzieren.»

Eine Privatunternehmerin hat allerdings, wie nun das Bundesgericht in Lausanne urteilt, Anspruch darauf, vom Staat nicht wettbewerbsverzerrend konkurrenziert zu werden. «Wer als Hotelière oder Wirtin das gleiche tut wie ein von der Gemeinde mit Steuergeldern ausgestattetes Sport- und Wellnesscenter, soll einen Antrag auf Ausrichtung von gleichartigen Zahlungen stellen», rät Rechtanwalt Märki und begründet: Wie keine zweite Branche werde das Gastgewerbe von Krisen geschüttelt und mit Herausforderungen konfrontiert: Die Ursachen für Inflation, Wechselkurs-Turbulenzen, Fachkräftemangel, überlastete Infrastrukturen, Strommangel, Kriege und Pandemien liegen ausserhalb des Einflussbereichs der einzelnen Hotelière oder Wirtin. «Umso wichtiger ist es, dort Einfluss geltend zu machen, wo es möglich ist. Wem gleichwertige Zahlungen wie einem staatlichen Konkurrenzbetrieb verweigert werden, dem steht dank des neuen bundesgerichtlichen Leiturteils der Rechtsweg offen.»