Systemfehler wird durch Lastenausgleich korrigiert. Der ursprüngliche Solidaritätsgedanke der Familienausgleichskassen, die Kosten gleichmässig zu verteilen, funktioniert nicht. „Die strukturellen Unterschiede zwischen den Familienausgleichkassen der verschiedenen Branchen und FAK sind zu gross“, stellt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg fest. Das Familienzulagengesetz ist ein junges Gesetz, dessen Auswirkungen erst jetzt sichtbar werden.
Das Ausmass der Ungleichbehandlung ist gross.
Die Beitragssätze schwanken gesamtschweizerisch um fast das 33-fache. Branchen mit tiefen Löh-nen, vielen Teilzeitmitarbeitenden, alleinerziehenden Müttern und vielen Kindern werden mit weit über-durchschnittlichen Beiträgen belastet. Die kantonalen Ausgleichskassen sind Auffangbecken. Da viele Branchen-Familienausgleichkassen hohe Leistungen bei tiefem Beitragssubstrat auszahlen müssen, sind sie oft nicht mehr wettbewerbs- und überlebensfähig.
Die kantonalen Ausgleichskassen sind Auffangbecken für diese FAK und ihr Risiko erhöht sich laufend.
Weiterer Ausbau der Familienzulagen ist angedacht und verschärft die Situation. Der Bund plant aktuelle in der Steuervorlage 17 eine Erhöhung der Mindestleistungen. Dies würde die heute bereits benachteiligten Branchen noch mehr belasten. Die KMU werden kaum von den Vorteilen der SV17 profitieren, müssten aber überproportional die Kompensationsmassnahmen tragen. Der Nationalrat ist deshalb aufgefordert, der Motion ebenfalls zuzustimmen.
Gastronomie
Ständerat will Systemfehler bei den Familienzulagen korrigieren
Medienmitteilung – 13. März 2018
Mehrere Wirtschaftsverbände begrüssen die heutige Annahme der Motion „Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung“. Diese wurde vom Urner Ständerat Isidor Baumann eingereicht. Der kantonale Lastenausgleich bei den Familienausgleichkassen soll für mehr Gerechtigkeit zwischen strukturell unterschiedlich belasteten Branchen sorgen.