Meistens bescheinigt ein Arztzeugnis lediglich eine Arbeitsunfähigkeit. Differenzierte Angaben dazu, welche Tätigkeiten weiterhin möglich wären, in welchem Umfang gearbeitet werden könnte oder welche Anpassungen sinnvoll wären, fehlen oftmals. Ohne diese Angaben werden Mitarbeitende pauschal für arbeitsunfähig erklärt. Damit wird eine individuelle Wiedereingliederung erschwert und vorhandenes Potenzial bleibt ungenutzt. Das belastet Arbeitgeber, Sozialversicherungen und letztlich die Prämienzahler.
Das Parlament fordert nun vom Bundesrat konkrete Massnahmen gegen mangelhafte Arztzeugnisse. Sie sollen Arbeitgeber und Sozialversicherungen entlasten und die Wiedereingliederung erleichtern.
Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion bereits angenommen. Auch die vorberatende Kommission des Ständerats (SGK-S) empfiehlt deren Annahme. Der Ständerat wird voraussichtlich in der Wintersession darüber befinden. Zudem sieht der Vorstoss eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht vor. Dabei geht es nicht um die Offenlegung von Diagnosen, sondern ausschliesslich um arbeitsplatzrelevante Einschränkungen und mögliche Anpassungen. Wie diese Forderungen dann umgesetzt werden, ist noch offen.
Zwischen Schutz und Missbrauch
Die Diskussion um den Gastrounternehmer Michel Péclard hat dabei eine Grundsatzfrage ins öffentliche Bewusstsein gerückt: Wie kann ein System kranke Menschen schützen und gleichzeitig Missbrauch verhindern? Ein Ansatz liegt darin, stärker darauf zu achten, was trotz einer Erkrankung noch möglich ist. Die Genesung muss weiterhin im Zentrum stehen. Eine angepasste Arbeitsbelastung kann eine schrittweise Wiedereingliederung ermöglichen und längere Abwesenheiten verhindern.
Neue Standards für Arztzeugnisse
Ein pragmatischer Schritt könnte die schweizweite Standardisierung von Arztzeugnissen mit verbindlichen Mindestangaben sein. Eine solche ressourcenorientierte Vorlage würde Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit geben, Arbeitgebern eine bessere Einsatzplanung ermöglichen und gleichzeitig die Wiedereingliederung der Arbeitnehmenden fördern und ihre Privatsphäre wahren. Es geht nicht darum, kranke Menschen zur Arbeit zu zwingen. Vielmehr sollte die bisherige Schwarz-Weiss-Logik von «arbeitsfähig» oder «arbeitsunfähig» überwunden werden.
Das Thema «Arztzeugnisse» wird in der Titelgeschichte des GastroJournals vom 22. Oktober 2026 ausführlich behandelt werden.