Das Trinkgeld muss steuerfrei bleiben
«Machen Sie 150», höre ich vom Nebentisch. Der Gast rundet den Rechnungsbetrag grosszügig auf und bedankt sich damit für den freundlichen Service. Mit dem Trinkgeld drückt er seine Wertschätzung für die Leistung des Servicepersonals aus.
«Machen Sie 150», höre ich vom Nebentisch. Der Gast rundet den Rechnungsbetrag grosszügig auf und bedankt sich damit für den freundlichen Service. Mit dem Trinkgeld drückt er seine Wertschätzung für die Leistung des Servicepersonals aus.
Im vergangenen Jahr flammte eine alte Diskussion auf: Muss Trinkgeld versteuert werden? Spätestens seit 1974 ist klar: Trinkgeld ist ein Geschenk des Gastes. Dannzumal wurde beschlossen, dass die Preise in der Schweizer Gastronomie inklusive einer Servicepauschale für das Personal gelten. Alles, was aufgerundet oder zusätzlich gegeben wird, ist folgerichtig ein freiwilliges Geschenk des Gastes an das Servicepersonal und gehört nicht besteuert. Einzige Ausnahme: Wenn das Trinkgeld einen wesentlichen Teil des Lohnes ausmacht.
So gibt es bereits heute eine Bestimmung im AHV-Gesetz, die besagt, dass Trinkgelder zum für die AHV massgebenden und beitragspflichtigen Lohn gehören, wenn «diese einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsentgeltes darstellen».
Was genau «wesentlich» bedeutet, wird im Gesetz nicht konkretisiert. Doch Behörden und Rechtsexperten setzen die Grenze bei 10 Prozent des Einkommens. Das heisst: Verdient jemand 4000 Franken, müssten auf Trinkgelder ab 400 Franken Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden. Handlungsbedarf für eine Verschärfung sehe ich keinen.
Dies sieht auch der Bundesrat so – zumindest vorläufig. Ende letzten Jahres schrieb er in der Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss, dass er vorerst an den bisherigen Regeln zum Umgang mit dem Trinkgeld festhalten möchte und «kurzfristig keine Regeln zu erwarten» seien.
Für mich ist klar: Leistung soll sich lohnen. Wer beim Gast für besonders guten Service, für eine freundliche Ausstrahlung oder für eine spezielle Aufmerksamkeit positiv auffällt und dafür freiwillig beschenkt wird, soll diesen Zustupf ohne Abzug behalten dürfen.
Andri Silberschmidt / FDP-Nationalrat