Vier Jahre verhindern eine unmittelbare Steuererhöhung ab 2028 und schaffen stabile Bedingungen bis Ende 2031, so heisst es in deren Mitteilung.
Der reduzierte Satz von 3,8 Prozent wirke weit über die Beherbergungsbetriebe hinaus und stärke ganze Tourismusregionen. «Von der heutigen Verlängerung des MWST-Sondersatzes bis 2031 profitiert die gesamte touristische Wertschöpfungskette – von der Bergbahn und der Gastronomie über zahlreiche weitere touristische Leistungsträger bis zum lokalen Gewerbe», sagt Philipp Niederberger, Direktor des Schweizer Tourismus-Verbands.
Langfristige Investitionen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen
«Angesichts der angespannten Lage der Bundesfinanzen begrüssen wir die Weiterführung des Sondersatzes. Diese Verlängerung ist ein Erfolg für die Branche», erklärt Christian Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse. Für Beherbergungsbetriebe bleibe ein Zeitraum von vier Jahren allerdings ein vergleichsweise kurzer Planungshorizont. Investitionen in Gebäude und Infrastruktur, Modernisierungen oder die Weiterentwicklung eines Betriebs müssen ebenso wie die damit verbundenen Finanzierungen langfristig geplant werden, so schreiben die Verbände weiter. Mit dem Entscheid konnte jedoch eine unmittelbare Erhöhung der Mehrwertsteuer abgewendet werden. «Jede Änderung bei der Mehrwertsteuer ist für die Branche mit erheblichem Aufwand und zusätzlichen Belastungen verbunden. Umso wichtiger ist die nun beschlossene Verlängerung», erläutert Kareen Vaisbrot, Direktorin von GastroSuisse.