SGH-Revision: Bundesrat lehnt Sondermassnahmen ab

Redaktion/sda – 17. April 2025
Im Rahmen der SGH-Revision verzichtet der Bundesrat auf Programme zur Sanierung alpiner Hotels oder zur Ausweitung auf städtische Betriebe.

Der Bundesrat überweist die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (SGH-Revision) ans Parlament. Die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich ohne Anpassungsbedarf begrüsst.

Breit diskutiert wurden ein Impulsprogramm zur Sanierung von Betrieben im alpinen Raum sowie die Ausweitung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz.

Das Impulsprogramm war in der Vernehmlassung umstritten und die Ausweitung des Förderperimeters wurde abgelehnt. Der Bundesrat überweist die Botschaft ohne Umsetzung der beiden Motionen zur Diskussion an die Eidgenössischen Räte.

HotellerieSuisse hatte sich mehr erhofft

Der Branchenverband HotellerieSuisse zeigt sich enttäuscht über die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft. Der Verband kritisiert, dass die zwei zentralen Anliegen der Branche – die Erweiterung des Förderperimeters auf städtische Beherbergungsbetriebe sowie die gezielte Unterstützung energetischer Sanierungen – keinen Eingang in die Vorlage gefunden hätten. 

Beide Massnahmen seien aus Sicht des Verbandes entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Branche. HotellerieSuisse fordert das Parlament auf, die Vorlage im Sinne bereits angenommener politischer Vorstösse zu überarbeiten.

Grundsätzlich begrüsse aber HotellerieSuisse die angestrebte Revision der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH). Diese könne besonders kleineren und mittleren Betrieben helfen, Finanzierungslücken zu schliessen.