Die Provisionen für Schweizer Hotels seien auf Booking.com «missbräuchlich hoch», schreibt der Preisüberwacher in einer Medienmitteilung. Trotz intensiver Verhandlungen sei es nicht gelungen, eine einvernehmliche Lösung mit Booking.com zu finden, um den Missbrauch zu beseitigen. Deshalb werde Booking.com jetzt per Verfügung dazu verpflichtet, die Kommissionssätze um im Durchschnitt knapp einen Viertel zu senken.
Mit dieser Massnahme solle die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz Hotels im internationalen Konkurrenzkampf gestärkt werden. Gleichzeitig sollten die Kundinnen und Kunden finanziell entlastet werden. Booking.com habe drei Monate Zeit, um die Reduktion umzusetzen. Die Senkung sei befristet auf drei Jahre.
Booking.com legt Berufung ein
Booking.com teilte in einer ersten Reaktion gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit, das Unternehmen werde Berufung gegen den Entscheid einlegen. Konkret schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung: «Unsere Partner haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ihre Unterkünfte an Kunden zu vermarkten. Sie haben die Wahl, ob sie ihre Unterkünfte auf unserer Plattform oder anderweitig anbieten wollen. Wir sind nicht einverstanden mit einer erzwungenen Senkung der Kosten für ein Produkt, das völlig optional ist.»
Aus diesem Grund sei Booking.com nicht einverstanden mit einer «erzwungenen Senkung der Kosten für ein Produkt, das völlig optional ist». Die Kosten für ihren Service widerspiegelten nämlich «den immensen Wert», den sie den Unterkünften böten. Die Plattform werde die Provisionen deshalb auch nicht senken, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen sei.
Branche begrüsst den Entscheid
Ganz anders wird das Eingreifen des Preisüberwachers in der Hotelleriebranche zur Kenntnis genommen. «Die vom Preisüberwacher nun angeordnete durchschnittliche Reduktion der Kommissionssätze um rund einen Viertel ist ein überfälliger Schritt in Richtung fairer Marktbedingungen», schreibt der Verband HotellerieSuisse in einer Mitteilung. Man werde nun prüfen, ob die überhöhten Kommissionen rückwirkend geltend gemacht werden können und ob eine entsprechende finanzielle Entschädigung angebracht ist.