Mit 31 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die kleine Kammer am Donnerstag beschlossen, dass Beherbergungsleistungen weiterhin reduziert besteuert werden sollen. Damit würde die vom Fachkräftemangel und dem starken Franken stark betroffene Branche gestützt, machte die Mehrheit geltend. Insgesamt geht es um rund 300 Millionen Franken im Jahr.
Zwar stecke die Beherbergungswirtschaft nicht mehr im gleichen Umfang wie bei der Einführung des Sondersatzes in einer Krise, gab Kommissionssprecher Fabio Regazzi (Mitte/TI) zu bedenken. Doch die Unterstützung über die Mehrwertsteuer sei nach wie vor nötig wegen des starken Frankens und des Fachkräftemangels. "Die Weiterführung des bewährten Instruments ist die beste und pragmatischste Lösung."
Kompromissvorschläge gescheitert
Nach dem Nein des Nationalrats zum Sondersatz in der Frühlingssession diskutierte die kleine Kammer auch alternative Konzepte. Die Kompromissvorschläge fanden im Rat wie in der Kommission jedoch keine Mehrheit.
Mit 24 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt wurde konkret eine Erhöhung des Sondersatzes auf 5 Prozent. Chancenlos war ein Antrag auf eine Senkung des Normalsatzes auf 8 Prozent, bei gleichzeitiger Aufhebung des Hotellerie-Sondersatzes.
Die obsiegende Kommissionsmehrheit argumentierte, dass das Parlament die Beibehaltung des Sondersatzes mit Motionen verlangt hatte. Es gehe um Planungssicherheit für die Hotellerie. Ein Systemwechsel im wirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld sei schädlich für die Branche.
Bundesrat will keinen Sondersatz
Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Hält er an seinem Entscheid fest, wird der Sondersatz für die Hotellerie Ende 2027 auslaufen. Dann würde künftig der normale Satz von 8,1 Prozent gelten.
Das wäre auch im Sinn des Bundesrats. Die Aufhebung des Sondersatzes würde dem Bund nämlich bedeutende Mehreinnahmen bringen. Laut Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat sich die Situation für die Hotelleriebetriebe seither wesentlich verbessert. «Die Logiernächte sind auf ein Rekordniveau gestiegen.» Deshalb sei die Steuersubvention nicht mehr angezeigt.
Branche hofft auf Verlängerung
Derweil bewertet die Hotelleriebranche den heutigen Entscheid des Ständerats als wichtigen Teilsieg. «Der heutige Entscheid des Ständerates, den reduzierten MWST-Beherbergungssatz von 3,8 Prozent um weitere acht Jahre zu verlängern, ist ein wichtiges Signal für die Schweizer Beherbergungsbranche», heisst es in einer Mitteilung des Branchenverbands HotellerieSuisse.
Die Beherbergungsbranche sei auf den reduzierten Satz angewiesen, argumentiert Direktor Christian Hürlimann. «Sollte der Nationalrat an seinem Kurs festhalten und die reduzierte MwSt erneut ablehnen, drohen gerade kleineren, oft familiengeführten Betrieben im 3- oder 4-Sterne Bereich existenzielle Folgen. Dies mit Auswirkungen weit über die einzelnen Hotels hinaus, denn Gastronomie, Bergbahnen und lokales Gewerbe hängen direkt an dieser Wertschöpfungskette.»
Wie stark negativ eine Abschaffung der reduzierten MWST wirken würde, zeigt eine Analyse von BAK Economics: Sie könnte zu einem Verlust von jährlich 1,4 Millionen Logiernächten führen. Ein grosser Teil davon, 1,1 Millionen Logiernächte, fallen bei den Schweizer Gästen weg, jene Gästegruppe also, die für Ferien und Kurzaufenthalte im eigenen Land besonders preissensibel reagiert.
Das Geschäft soll am 28. September im Nationalrat behandelt werden.