Motion fordert Beibehaltung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes

Oliver Borner – 13. Juni 2024
Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll gemäss aktuellem Verhältnis zum Normalsatz über das Jahr 2027 hinaus fortgeführt werden. Das fordern SVP-Ständerätin Esther Friedli und Mitte-Nationalrat Philipp Bregy.

In der Verfassung der Schweiz ist festgehalten, dass das Mehrwertsteuergesetz für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen einen Satz zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz festlegen kann. Dies wird seit 1996 so gehandhabt, allerdings jeweils befristet. Der aktuelle Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent wurde vom Parlament im Sommer 2017 bis 2027 verlängert.

Dieser Sondersatz soll nun über das Jahr 2027 hinaus verlängert werden. Das fordern zwei Motionen von SVP-Ständerätin Esther Friedli und Mitte-Nationalrat Philipp Bregy.

«Für die Beherbergungsbranche ist der Sondersatz ein wichtiges Exportförderungsinstrument», sagt GastroSuisse-Präsident Casmir Platzer. Rund 55 Prozent der Übernachtungen in der Schweizer Beherbergung entfallen auf ausländische Gäste. «Als eine der grössten Exportbranchen der Schweiz profitiert der Tourismus aber im Vergleich zu anderen Branchen nicht von seinem Exportcharakter, da die erbrachte Leistung im Inland produziert und konsumiert wird», ergänzt Nicole Brändle, Direktorin von HotellerieSuisse.

Schweiz wird zum Sonderfall 

Die Argumente für die Motion sind vielfältig. Seit seiner Einführung habe sich der reduzierte Mehrwertsteuersatz in der Beherbergungsbranche als ein entscheidender Faktor erwiesen. Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Tourismusindustrie gestärkt, schreiben die beiden Branchenverbände GastroSuisse und HotellerieSuisse.

Gleichzeitig heben die Unterstützenden die Wichtigkeit des Tourismus für die Schweizer Exportindustrie hervor. Der Sondersatz wurde ursprünglich eingeführt, weil der Tourismus mit fast fünf Prozent Anteil am Aussenhandel die fünftwichtigste Exportbranche der Schweiz ist. Im Gegensatz zu allen anderen Exportbranchen sei der Tourismus hingegen standortgebunden und könne die anhaltende Frankenstärke nicht kompensieren, indem er von günstig werdenden ausländischen Vorleistungsgütern profitiert.

Tourismus als Wertschöpfungstreiber

Eine Anhebung des Sondersatzes auf den Normalsatz würde deshalb nicht nur die finanzielle Belastung für Hotelbetriebe erhöhen. Sie würde auch negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Schweiz als Reiseziel haben, argumentieren die Befürwortenden weiter. Mit einem jährlichen Umsatz von über 10 Milliarden Franken und rund 80’000 Beschäftigten trägt die Beherbergungsbranche zum wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz bei und ist eine wichtige Visitenkarte der Schweiz für ausländische Besucher und Gäste.

Aus diesem Grund würde die Anhebung des Sondersatzes nicht nur die Beherbergungsbranche, sondern die gesamte touristische Wertschöpfungskette und andere Sektoren der Wirtschaft beeinträchtigen, die indirekt vom Tourismus abhängig sind.