HotellerieSuisse fordert dauerhaft reduzierten MWST-Beherbergungssatz

Oliver Borner – 13. August 2025
Der reduzierte MWST-Beherberungssatz soll laut Bundesrat bis 2035 gelten. HotellerieSuisse begrüsst zwar den Entscheid der Verlängerung, fordert aber eine dauerhafte Lösung.

In der heute eröffneten Vernehmlassung zum reduzierten MWST-Satz für Beherbergungsleistungen schlägt der Bundesrat vor, diesen um acht Jahre bis am 31. Dezember 2035 zu verlängern. Damit kann künftig im Rahmen der neuen Finanzordnung diskutiert werden, ob der Sondersatz für die Beherbergungsleistungen beibehalten werden soll, heisst es in einer Mitteilung.

Acht Jahre reichen nicht

Der Dachverband HotellerieSuisse zeigt sich erfreut über den Schritt des Bundesrats. Er begrüsse, dass die Vernehmlassung bereits eröffnet wurde, damit eine lückenlose Fortsetzung gewährleistet werden kann, heisst es in einer Mitteilung. Acht Jahre böten jedoch zu wenig Planungssicherheit. Deshalb fordert der Branchenverband die dauerhafte Verankerung des reduzierten MWST-Satzes.

Begründen tut der Verband dies mit den aktuellen geopolitischen Spannungen. Diese zeigten eindrücklich, wie rasch sich Rahmenbedingungen verändern können. Der Tourismus sei als stark konjunktur- und wechselkursabhängiger Markt für solche Schwankungen besonders anfällig. So wirkten sich Währungsturbulenzen unmittelbar auf das Buchungsverhalten internationaler Gäste aus. Gleichzeitig erbringe der Tourismus als exportorientierter, aber standortgebundener Sektor sämtliche Leistungen in der Schweiz – ohne die Möglichkeit, Kosten ins Ausland verlagern zu können, so der Verband weiter.

«Der reduzierte MWST-Satz trägt diesen konstanten Marktbedingungen Rechnung. Daher ist es an der Zeit, ihn dauerhaft zu verankern und nicht erneut befristet zu verlängern», sagt Christian Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse. Die Beherbergungsbranche benötigt stabile und langfristige Rahmenbedingungen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und den Betrieben Planungssicherheit für längerfristige Investitionen zu geben. Eine dauerhafte Senkung des MWST-Satzes sei damit eine Notwendigkeit.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. November 2025.