Europaweite Sammelklage gegen Booking.com eingereicht

Oliver Borner – 30. Januar 2026
Der europäische Gastgewerbe-Dachverband Hotrec hat die europaweite Sammelklage gegen Booking.com offiziell eingereicht. Damit wird das gerichtliche Verfahren gegen die in den Niederlanden ansässige Online-Buchungsplattform formell eröffnet.

Es ist ein grosser Tag für die europäische Hotellerie. Heute reicht der europäische Gastgewerbe-Dachverband Hotrec nach Prüfung und Bündelung der Unterlagen teilnehmender Beherbergungsbetriebe die Klage gegen Booking.com beim zuständigen Bezirksgericht in Amsterdam ein.

Hotrec hatte im Mai 2025 eine europaweite Sammelklage gegen Booking.com lanciert. Die beiden Branchenverbände HotellerieSuisse und GastroSuisse informierten bereits im vergangenen Jahr ihre Mitglieder aus der Beherbergung in der Schweiz über die Möglichkeit, sich dieser Sammelklage anzuschliessen. Der Zuspruch war gross: Mehrere tausend Betriebe aus ganz Europa, darunter auch einige hundert aus der Schweiz, reichten ihre Unterlagen ein, um Schadenersatz für die Anwendung der Paritätsklausel geltend zu machen.

«Die hohe Anzahl teilnehmender Betriebe zeigt, wie gross der Unmut über die Marktbedingungen im Online-Buchungsmarkt ist», sagt Christian Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse. Auch Kareen Vaisbrot, Direktorin von GastroSuisse, sieht darin ein starkes Zeichen aus der Branche: «Die Sammelklage stösst auf grossen Rückhalt in der Schweizer Wirtschaft und verdeutlicht die breite Kritik an den Geschäftspraktiken der Online-Buchungsplattformen.»

Wettbewerbswidrige Paritätsklausel im Fokus

Die Sammelklage richtet sich gegen die jahrelange Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com. Diese Klauseln untersagten es Beherbergungsbetrieben, Zimmer auf anderen Vertriebskanälen, einschliesslich der eigenen Website, zu günstigeren Konditionen anzubieten als auf Booking.com.

Diese Praxis gilt heute als wettbewerbswidrig. Sie ist in der Schweiz seit 2022 gesetzlich verboten. Auch zahlreiche weitere europäische Länder kennen bereits entsprechende Bestimmungen. Ziel der nun eingereichten Klage ist es, Schadenersatz für die in diesem Zusammenhang bezahlten, mutmasslich überhöhten Kommissionen einzufordern.

Bereits richtungsweisendes Urteil aus Deutschland

Unabhängig von der Hotrec-Sammelklage hat im Dezember das Landgericht Berlin ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Die Richterinnen und Richter haben Booking.com aufgrund der Verwendung von Paritätsklauseln zu Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels verurteilt.

Das Gericht stellte fest, dass die Klauseln gegen das EU-Kartellrecht (Art. 101 AEUV) verstossen. «Dieses Urteil verleiht der europaweiten Sammelklage zusätzlichen Rückenwind», betont Christian Hürlimann.