Aufgrund des Schengen-Abkommens sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet, von jedem ausländischen Gast einen Meldeschein ausfüllen zu lassen. Die aktuelle Situation stellt eine administrative Belastung für die Beherbergungsbetriebe dar. Unterschiedliche kantonale Regelungen, fehlende digitale Lösungen und die Verpflichtung, neben ausländischen auch inländische Gäste zu melden, führen zu einem hohen Aufwand.
Aus diesem Grund reichte Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger 2021 die Motion «Schluss mit dem Meldeschein-Chaos in der Beherbergung». Darin wird der Bundesrat beauftragt, die Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung von Gästen über eine nationale digitale Lösung umzusetzen. Nun präsentiert der Bund einen Umsetzungsvorschlag der Motion und ebnet somit den Weg für eine schweizweit einheitliche und digitale Lösung.
Ende des Flickenteppichs
Der Bund plant die Einführung einer nationalen digitalen Lösung, die gleichzeitig die kantonalen Kompetenzen berücksichtigt. Im Rahmen dieser Initiative sind mehrere Massnahmen vorgesehen.
Zunächst soll die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) revidiert werden. Dabei wird geprüft, ob die Pflicht zur handschriftlichen Unterschrift auf Meldescheinen abgeschafft oder durch digitale Alternativen ersetzt werden kann.
Weiter ist geplant, bis 2028 eine digitale Plattform auf EasyGov zu entwickeln, die den Behördengang «Meldewesen für die Beherbergung» ermöglicht. Dadurch sollen Meldedaten digital an die Kantone übermittelt werden können, wobei Kantone mit bestehenden Systemen diese weiterhin nutzen dürfen.
Schliesslich wird eine administrative Entlastung angestrebt, indem die physische Aufbewahrung von Meldescheinen sowie deren aufwändige Übermittlung an die Behörden durch die Beherbergungsbetriebe entfällt. Stattdessen sollen die Daten künftig automatisch an die zuständigen Stellen übermittelt werden.
Branche zeigt sich erfreut
Neben dem administrativen Aufwand für die Betriebe profitieren auch die Gäste von der angestrebten Lösung. Dank der digitalen Lösung muss sich der Gast nicht mehr in verschiedenen Schweizer Hotels mehrfach registrieren.
Über den Entscheid freut sich insbesondere die Beherbergungsbranche. «Die geplanten Änderungen entsprechen den Zielen der Tourismusstrategie, die Digitalisierung und gute Rahmenbedingungen als zentrale Handlungsfelder definiert», schreibt HotellerieSuisse in einer Mitteilung. Eine Reduktion der administrativen Belastung stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungsbranche und schaffe dringend benötigte Freiräume für Innovation und Gästeservice.
Auch GastroSuisse erfreut sich an der Entscheidung des Bundes. «GastroSuisse begrüsst den nun eingeschlagenen Weg. Dieser erlaubt es, die administrative Belastung der Unternehmen effektiv zu reduzieren», heisst es beim Gastroverband.