Booking-Sammelklage: Auch Schweizer Hotels können mitmachen

Oliver Borner – 28. Mai 2025
Schweizer Hotels können sich ab sofort einer europaweiten Sammelklage gegen Booking.com anschliessen. Koordiniert wird das Verfahren vom europäischen Branchenverband Hotrec.

Im Zentrum der Sammelklage gegen Booking.com stehen finanzielle Schäden durch wettbewerbswidrige Paritätsklauseln, die bis zu ihrem Verbot im Jahr 2022 auch in der Schweiz in Kraft waren. «HotellerieSuisse begrüsst diese rechtliche Initiative und ruft betroffene Betriebe dazu auf, ihre Beteiligung zu prüfen», sagt Nicole Brändle, Direktorin von HotellerieSuisse

Sammelklage offen für alle Beherbergungsbetriebe

Die Sammelklage wird Ende Juli von der dafür gegründeten Stiftung «Hotel Claims Alliance» in den Niederlanden eingereicht und stützt sich auf europäisches Wettbewerbsrecht. Alle Beherbergungsbetriebe mit Sitz in einem europäischen Land (auch ausserhalb der EU), die zwischen 2006 und 2024 auf Booking.com gelistet waren, sind teilnahmeberechtigt. Ziel sei es, eine finanzielle Entschädigung für Betriebe durchzusetzen, wie es einer Mitteilung heisst. Im Zentrum stehen die umstrittenen Paritätsklauseln: Über Jahre hinweg verpflichteten sie Beherbergungsbetriebe dazu, auf keiner anderen Plattform – auch nicht auf der eigenen Website – bessere Preise oder Konditionen anzubieten als auf Booking.com. 

Rückwirkend Gerechtigkeit schaffen

Hintergrund der geplanten Klage ist ein langer Einsatz für faire Marktbedingungen im digitalen Buchungsumfeld. Bereits 2015 hatte die Wettbewerbskommission in der Schweiz die Verwendung von gewissen Paritätsklauseln als wettbewerbsverzerrend eingestuft. Doch es dauerte weitere sieben Jahre, bis sämtliche Klauseln in der Schweiz gesetzlich verboten wurden. Während dieser Zeit setzte sich HotellerieSuisse und GastroSuisse gemeinsam mit einer breiten Allianz konsequent für die Interessen der Branche ein. Die jetzige Klage zielt darauf ab, insbesondere finanzielle Schäden aus der Zeit vor dem Verbot geltend zu machen. 

Jahrelange Behinderung von Direktbuchungen

Die Klage wird geltend machen, dass Booking.com durch die Paritätsklauseln künstlich überhöhte Kommissionen (bis zu 18 Prozent) durchsetzen konnte, den Wettbewerb zwischen Buchungsplattformen damit eingeschränkt und den Direktvertrieb von Beherbergungsbetrieben gezielt erschwert hat. Dadurch wurde aus Sicht der Klägerschaft eine marktverzerrende Oligopolstruktur im OTA-Markt begünstigt. Die Finanzierung des Verfahrens wird durch einen externen Prozessfinanzierer übernommen. Betriebe aus der Schweiz, die bei der Sammelklage mitmachen, tragen deshalb kein finanzielles Risiko. 

Herausforderungen im digitalen Buchungsmarkt bleiben bestehen 

Trotz des Verbots der Paritätsklauseln 2022 bestünden laut dem europäischen Verband weiterhin strukturelle Probleme im Umgang mit Buchungsplattformen. Eine im März von HotellerieSuisse veröffentlichte Branchenbefragung hat erneut gezeigt, dass unter anderem das sogenannte Undercutting sowie intransparente Rabattprogramme der Plattformen zu Verwirrung führen und die Preispolitik der Betriebe untergraben. Auch der fehlende Zugang zu Kundendaten erschwere einen fairen Wettbewerb und behindere den Aufbau langfristiger Kundenbeziehungen.