Die Anmeldung zur europaweiten Sammelklage gegen Booking.com ist neu bis zum 29. August möglich. Grund für die Fristverlängerung ist die grosse Nachfrage von Hotels in ganz Europa.
Bereits über 10 000 Betriebe haben sich europaweit der Initiative angeschlossen. Konkret geht es um Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit den sogenannten Bestpreisklauseln von Booking.com.
Der Europäische Gerichtshof hatte solche Klauseln im September 2024 als kartellrechtswidrig eingestuft. Diese Klauseln hatten verhindert, dass Hotels ihre Zimmer abseits der Plattform – etwa auf der eigenen Website – günstiger anbieten durften. Ziel war es, sogenannte Trittbrettbuchungen zu unterbinden.
Die Klage wird von der Hotel Claims Alliance Foundation vor einem niederländischen Gericht geführt und von Hotrec sowie über 30 nationalen Hotelverbänden unterstützt. Die Teilnahme ist kostenfrei.