Berufungsinstanz rügt Sternepraxis von Booking.com

Oliver Borner – 07. April 2026
Die niederländische Berufungsinstanz College van Beroep bestätigt: Die Darstellung von Hotelsternen auf Booking.com kann Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führen.

Die niederländische Berufungsinstanz College van Beroep (CvB) hat die Entscheidung der Reclame Code Commissie (RCC) vom 6. November 2025 bestätigt. Sie gibt damit der Beschwerde der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung GmbH gegen die Sterneangaben auf Booking.com recht.

Die Berufungsinstanz kommt zum Schluss, dass die Darstellung geeignet ist, Konsumentinnen und Konsumenten zu täuschen. Sterne neben Hotelnamen erwecken den Eindruck einer offiziellen Klassifikation, obwohl sie teilweise auf nicht überprüften Selbstauskünften der Betriebe beruhen.

Sterne sind ein Kriterium für Gäste

Laut CvB gelten Hotelsterne aus Sicht der Gäste als objektive und überprüfte Qualitätskennzeichnung. Ohne transparente Grundlage verstösst deren Verwendung gegen die Regeln für lautere Werbung.

Besonders betont wurde, dass Sterne ein zentrales Orientierungskriterium bei der Hotelwahl sind. Booking.com soll deshalb künftig klar darauf hinweisen, wenn Sterne nicht auf extern geprüften Klassifikationen basieren. Sowohl in der Desktop- als auch in der mobilen Version.

Weitere rechtliche Schritte in Europa

Parallel zum Urteil wächst der Druck auf die Plattform weiter: In Europa wurde eine Sammelklage gegen Booking.com eingereicht. Im Zentrum stehen frühere Bestpreisklauseln, die Hotels daran gehindert haben sollen, auf anderen Vertriebskanälen günstigere Preise anzubieten.

Hoteliers – auch aus der Schweiz – konnten sich der Klage anschliessen, um mögliche Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Ziel ist es, wirtschaftliche Nachteile aus diesen Praktiken juristisch aufzuarbeiten.