Trinkgeld: Bundesrat verzichtet vorerst auf Besteuerung

Oliver Borner – 21. November 2024
Obwohl Trinkgeld vermehrt in der Buchhaltung von Gastronomiebetrieben auftaucht, verzichtet der Bundesrat vorläufig auf eine Verschärfung der Besteuerungsregeln.

Der Bundesrat hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass er vorerst an den bisherigen Regeln zum Umgang mit Trinkgeld festhalten wird. Auf solche Gelder fallen damit weiterhin weder Steuern noch Sozialabgaben an.

Die Debatte rund um die Besteuerung von Trinkgeldern geht darauf zurück, dass immer mehr Trinkgelder auf digitalem Weg fliessen. Aus diesem Grund tauchen die Gelder vermehrt in den Buchhaltungen auf. Es geht um schätzungsweise rund eine Milliarde Franken. Aber versteuert werden sie in aller Regel nicht.

Bundesrat hält am Status Quo fest

Das soll in Zukunft auch so bleiben, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion von Mitte-Nationalrat Vincent Maitre. Dieser wollte explizit ins Gesetz schreiben, dass Trinkgelder nicht zum massgebenden Lohn gezählt werden und damit auch nicht der Einkommenssteuer unterliegen sollen.

Dies lehnt der Bundesrat ab. Gleichzeitig gibt er aber Entwarnung für die Wirte und das Servicepersonal. Da Trinkgelder seit 1974 freiwillig seien, sei davon auszugehen, «dass sie in der Regel keinen wesentlichen Teil des Arbeitsentgelts ausmachen».

Fliessen besonders hohe Trinkgelder, behält sich der Bund vor, dennoch Sozialabgaben und Steuern darauf zu erheben. Ab welchem Prozentsatz des Lohns dies gelten soll, sagt er nach wie vor nicht.

Trinkgeld: GastroSuisse fordert Konkretisierung

Vom Entscheid des Bundesrats enttäuscht zeigt sich der Gastgewerbeverband GastroSuisse. «Es ist zu bedauern, dass der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfiehlt», heisst es in einer Mitteilung. Der Bundesrat wolle die grosse Chance nicht nutzen, welche die Motion eröffnet.

Aus der Sicht des Verbands sei die Motion gerechtfertigt. Da das Trinkgeld monatlich variiert, bestehe aktuell eine gewisse Rechtsunsicherheit. Im Gegensatz zum vertraglich vereinbarten Lohn sei Trinkgeld nicht vorhersehbar. Eine Überprüfung der Abgabepflicht und -höhe sei mit unverhältnismässigem administrativem Aufwand verbunden und erschwere die finanzielle Planung der Mitarbeitenden.

Ebenso schwierig gestalte sich die Umsetzung. Arbeitgebenden sei es nicht möglich, die tatsächliche Höhe der erhaltenen Trinkgelder zu ermitteln, ohne die Mitarbeitenden in unangemessener Weise zu kontrollieren.

«Entscheidend ist, dass die Branche faire und angemessene Löhne bezahlt, wie sie der L-GAV vorsieht», konstatiert Beat Imhof. «Trinkgelder, die stark von Standort, Betrieb und Gast abhängen, dürfen nicht über Umwege ins Lohnsystem gelangen. Sie sollen eine freiwillige Anerkennung der Gäste bleiben», sagt GastroSuisse-Präsident Beat Imhof.