Ende Februar beschloss die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) mit 13 zu 12 Stimmen eine parlamentarische Initiative zur Formulierung eines indirekten Gegenvorschlags.
Dieser stützt sich nach den Vorstellungen der Nationalratskommission auf die vom Bundesrat angekündigte Deklarationspflicht für Stopfleber-Produkte. Diese will die Landesregierung in Kürze auf dem Verordnungsweg umsetzen. Zusätzlich sieht die Kommission importbeschränkende Massnahmen vor, wenn die gewerbsmässigen Importe fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht zurückgegangen sein sollten.
Umsetzungsschwierigkeiten erwartet
Die WBK-N führt für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags mehrere Gründe auf. Sie macht unter anderem geltend, dass lediglich rund ein Prozent des weltweiten Stopfleberkonsums auf die Schweiz entfällt. Deshalb sei es fraglich, in welchem Umfang sich ein Verbot in der Schweiz auf die Gesamtproduktion auswirken würde.
Des Weiteren erwarte die Kommission Umsetzungsschwierigkeiten, namentlich wegen der Kontrolle privater Einfuhren und den Mitteln für eine wirksame Durchsetzung. Ein Importverbot sei zudem nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar.
An den Beratungen in der Kommission war auch GastroSuisse beteiligt. Der Verband lehnt ein Importverbot kategorisch ab. Er argumentiert unter anderem damit, dass eine Verbotskultur nicht zur Schweiz passe und es daher eine weniger radikale Lösung brauche. Ein vollständiges Verbot fördere zudem den Einkaufstourismus zugunsten von Restaurants und Geschäften im grenznahen Ausland.
Unterstützung erhält der Verband von Mitte-Nationalrat Andreas Meier. Er ist Mitgründer und Co-Präsident der parlamentarischen Gruppe «Genuss und Verantwortung». «Verbote, die nicht kontrolliert werden können, bringen nichts. Soll jeder einzelne Haushalt nach Foie gras durchsucht werden? Ich möchte keinen Graben zwischen der Deutsch- und Westschweiz auftun», sagte er Ende Januar 2025 gegenüber dem GastroJournal.
Ob es zum indirekten Gegenvorschlag kommt, ist noch offen. Zuerst muss die zuständige Kommission im Ständerat dem Anliegen zustimmen.
Produktion ist bereits verboten
Hinter der Stopfleber-Initiative stehen Tierschutz-Organisationen. Das Begehren will die Einfuhr von Erzeugnissen aus der Stopfmast von Geflügel mit einer Änderung der Bundesverfassung verbieten.
Ein Importverbot würde nebst der Stopfleber beispielsweise auch gestopfte Entenbrust (Magret) oder in Fett gekochtes und so haltbar gemachtes Geflügelfleisch (Confit) betreffen.
Betroffen wäre auch der Import durch Privatpersonen für den Eigengebrauch. Keine Auswirkungen hat die Initiative hingegen auf die Schweizer Landwirtschaft. Das Stopfen von Hausgeflügel ist in der Schweiz seit 1978 verboten.