Sozialpartner im Gastgewerbe vereinbaren Neuverhandlungen für den L-GAV

Oliver Borner – 13. Mai 2025
Ab dem 4. Quartal 2025 wird über einen neuen L-GAV verhandelt. Um sich auf diese Neuverhandlungen zu fokussieren, haben sie bereits eine Einigung bezüglich der Mindestlöhne für die Jahre 2026/27 gefunden.

Die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartnerverbände des L-GAV haben am 8. Mai vereinbart, ab dem 4. Quartal 2025 Neuverhandlungen über den aus dem Jahr 2017 stammenden Gesamtarbeitsvertrag zu starten. Das schreibt GastroSuisse in einer Mitteilung.

Beide Seiten wollen bis Ende 2026 verhandeln und das Vertragswerk im 1. Quartal 2027 in den einzelnen Verbänden zur Ratifizierung verabschieden sowie das Verfahren für die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) einleiten. Ziel ist, den neuen L-GAV am 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.

Mindestlöhne 2026 und 2027 sollen steigen

Um sich auf die Neuverhandlungen über den L-GAV zu konzentrieren, haben die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner bereits jetzt eine Einigung im Hinblick auf die Mindestlöhne für die Jahre 2026 und 2027 erzielt. Diese sollen jeweils um die durchschnittliche Jahresteuerung erhöht werden. Massgeblich für den Teuerungsausgleich ist jeweils die September-Prognose des Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) für die durchschnittliche Jahresteuerung. 

Darauf haben sich die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner im Gastgewerbe, bestehend aus Vertretern von Hotel & Gastro Union, Syna und Unia auf der Arbeitnehmerseite, und GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA auf der Arbeitgeberseite, geeinigt. Der Beschluss muss noch durch die zuständigen Gremien der Verbände genehmigt werden.