An seiner heutigen Sitzung hat der Ständerat den Gesetzesentwurf (24.096) zur Umsetzung der Motion Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» (20.4738) angenommen. Wie bereits der Nationalrat will auch der Ständerat den Vorrang von Mindestlöhnen in Branchen mit einem ave GAV gegenüber kantonalen Mindestlöhnen gesetzlich verankern.
Diesem Vorhaben stimmte nach dem Nationalrat auch der Ständerat zu, gegen den Willen der Linken und des Bundesrats. Mit 27 zu 15 Stimmen und mit zwei Enthaltungen hiess der Ständerat am Dienstag die Vorlage gut. Sie gibt den von Branchen ausgehandelten und allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) die Möglichkeit, in den Kantonen oder Gemeinden beschlossene und im Gesetz verankerte Mindestlöhne zu übersteuern.
Die Nein-Stimmen kamen von Vertreterinnen und Vertretern von SP, Grünen und Mitte-Partei. Sie lehnten die Vorlage mit dem Argument ab, dass diese nicht kompatibel sei mit der Verfassung. Sie greife in die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ein.
Branche sieht Rechtssicherheit gestärkt
Der Anwendungsvorrang tritt im Einzelfall erst in Kraft, wenn der Branchen-Mindestlohn im ave GAV den bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltenden kantonalen Mindestlohn übersteigt. Beat Imhof, Präsident von GastroSuisse, betont: «Der berechtigte Vertrauensschutz der betroffenen Arbeitnehmenden wird damit gewahrt. Wer heute zu einem kantonalen Mindestlohn arbeitet, soll durch eine Bundesrechtsänderung nicht schlechter gestellt werden. Die Besitzstandsklausel schliesst aus, dass es infolge des Vorrangs zu Lohnsenkungen in den betroffenen Kantonen Genf und Neuenburg kommt.»
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hatte die Verwaltung erneut beauftragt, die Verfassungsmässigkeit der Vorlage zu prüfen. Im Zentrum stand die Frage, ob der Bund das Recht besitzt, kantonales Recht nachträglich derogatorisch ausser Kraft zu setzen. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Isabelle Häner bestätigt, dass der Bund über eine umfassende Gesetzgebungskompetenz mit nachträglich derogatorischer Wirkung verfügt.
«Der heutige Entscheid stärkt die Rechtssicherheit», sagt Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv. «Ohne klare Leitplanken des Gesetzgebers schreitet die Fragmentierung der Mindestlöhne ungehindert weiter voran. Die Gesetzesänderung schafft Klarheit, ohne die bestehenden kantonalen Mindeststandards zu verletzen».
Geschäft geht zurück in den Nationalrat
Die Annahme, dass kantonale Mindestlöhne Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger aus der Armut befreien, greife zu kurz, behaupten die Branchenverbände. Das grösste Armutsrisiko liege in einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit. Diese hänge oft mit gesundheitlichen Einschränkungen, fehlender Ausbildung oder familiären Verpflichtungen zusammen. Am wirksamsten vor Armut schützten, gemäss der Wirtschaftsverbände, deshalb die Förderung der Arbeitsfähigkeit und die Integration in den Arbeitsmarkt.
Branchenspezifische Mindestlöhne berücksichtigen Ausbildung, Erfahrung und Berufsart. Sie fördern den Einstieg in den Arbeitsmarkt und sichern zugleich höhere Löhne für qualifizierte Fachkräfte. «Starre kantonale Mindestlöhne führen dagegen zu einer Nivellierung der Löhne, schwächen die Berufsbildung und erschweren die Arbeitsmarktintegration», so Peter Meier, Zentralpräsident von AM Suisse. Mit dem heutigen Entscheid sende der Ständerat ein klares Signal, dass er diese Entwicklung verhindern will.
Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. Dieser muss nur noch die neu aufgenommene Besitzstandsregel beraten. Wenn das Parlament der Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung zustimmt, könnte die Gegenseite ein Referendum ergreifen. Angesichts der gemachten Kompromisse und der Konsequenzen für die Sozialpartnerschaft wäre ein Referendum allerdings schwer nachvollziehbar.