Gastronomie

Mindestlöhne für 2027 sind festgelegt

Nicole Steffen – 29. September 2026
Die Mindestlöhne im Schweizer Gastgewerbe werden im Jahr 2027 um 0,6 Prozent steigen. Dies entspricht der erwarteten Teuerung.

Die Sozialpartner haben die Mindestlöhne (brutto) für 2027 bestimmt. Die Arbeitgeberverbände GastroSuisse, Ho­tel­lerieSuisse, Swiss Catering Association sowie die Arbeitnehmerverbände Hotel & Gastro Union, Syna und Unia haben sich dabei an der Prognose des SECO für den Teuerungsausgleich orientiert. Dieses erwartet gemäss einer Mitteilung vom 21. September 2026 einen Teuerungsausgleich von 0,6 Prozent. Für Mitarbeitende ohne Berufslehre bedeutet dies ab 2027 einen Mindestlohn von 3735 Franken,für jene mit Progresso Attest 3967 Franken. Für einen Mitarbeitenden EBA ist der neue Mindestlohn auf 4094 Franken festgelegt und  für Mitarbeitende mit EFZ bei 4555 Schweizer Franken. Die Wochenarbeitszeit bei einem Vollzeitpensum bleibt bei 41 Stunden bestehen. In Saisonbetrieben sind es 43,5 Stunden, in Kleinbetrieben 45 Stunden. Es besteht ein Anspruch auf fünf Wochen Ferien und auf sechs bezahlte Feiertage pro Jahr.

Ausnahmen gemäss L-GAV
Für die Saisonverträge treten die Mindestlohnerhöhungen erst auf Beginn der Sommersaison ab 1. Mai 2027 in Kraft. Die Wintersaison dauert spätestens bis zum 30. April 2027. Detaillierte Angaben, wie etwa die Ausnahmeregelungen sind auf der Webseite des L-GAV ersichtlich. Zum Beispiel: Die Mindestlohnansätze pro Monat gelten für Vollzeitmitarbeiter, die das 18. Altersjahr vollendet haben. Deswegen sind  gem. Art. 10 Ziffer 1 des L-GAVs über achtzehnjährige Mitarbeitende, die an einer schweizerischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind und eine Vollzeitausbildung absolvieren, von den Mindestlöhnen ausgenommen. Ebenso wie vermindert leistungsfähige Mitarbeitende aus staatlichen oder staatlich-bewilligten Wiedereingliederungs- oder Förderungsprogrammen, ebenso wie Praktikanten.

Weitere Infos und detaillierte Angaben unter:www.l-gav.ch