Gastgewerbe: Schiedsgericht hat Mindestlöhne für 2025 festgelegt

Oliver Borner – 15. Januar 2025
Da die Sozialpartner sich trotz intensiver Gespräche nicht auf gemeinsame Mindestlöhne für 2025 einigen konnten, wurde ein Schiedsgerichtverfahren eingeleitet. Nun hat dieses die Mindestlöhne für das Gastgewerbe verbindlich festgelegt.

Per 1. Februar 2025 werden die Mindestlöhne im Gastgewerbe um die durchschnittliche Jahresteuerung von 1.1 Prozent moderat erhöht. Aus administrativen Gründen erfolgt die Erhöhung nicht rückwirkend. Für die Saisonverträge treten die Mindestlohnerhöhungen auf Beginn der Sommersaison in Kraft. Die Wintersaison dauert spätestens bis zum 30. April 2025; die Sommersaison beginnt ab dem 1. Mai 2025.

Mindestlöhne 2025 gemäss L-GAV in CHF pro Monat (brutto):

Mindestlohnstufe20242025 (ab 1. Februar)
Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre)3 666 CHF3 706 CHF
Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest)3 892 CHF3 935 CHF
Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.)4 018 CHF4 062 CHF
Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.)4 470 CHF4 519 CHF
Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung)4 576 CHF4 626 CHF
Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung)5 225 CHF5 282 CHF
Praktikanten und Praktikantinnen2'359 CHF2 385 CHF

L-GAV: mehr als nur eine Partnerschaft

Der L-GAV stärkt nicht nur die Partnerschaft zwischen den Sozialpartnern, er spielt auch eine grosse Rolle für die Ausbildungsqualität der Branche: Dank des L-GAV können sich Mitarbeitende im Schweizer Gastgewerbe von der Basis bis zur Spitze mittels grosszügiger Subventionen weiterbilden. Das Aus- und Weiterbildungsprogramm des L-GAV umfasst über 40 Aus- und Weiterbildungen im Gastgewerbe, von denen die Basisangebote kostenlos und alle weiteren Angebote zu stark vergünstigten Konditionen absolviert werden können.