Brände gehören zu den grössten Risiken in der Gastronomie. Die Ereignisse rund um Neujahr in Crans-Montana VS haben gezeigt, wie schnell aus Unachtsamkeiten grosse Schäden entstehen können. Für Gastronomen stellt sich die zentrale Frage: Bin ich ausreichend vorbereitet – und wer trägt im Ernstfall welche Verantwortung?
Die Hauptverantwortung für den Brandschutz liegt beim Betreiber. Er muss sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, Fluchtwege frei zugänglich sind und technische Einrichtungen wie Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen oder Lüftungen regelmässig gewartet werden. Eigentümer tragen eine Mitverantwortung für bauliche Massnahmen und die Gebäudeinfrastruktur.
Auch Behörden und Gemeinden übernehmen Verantwortung – jedoch in einer anderen Rolle. Sie erlassen Vorschriften und führen Kontrollen durch. Diese Aufsicht entbindet den Betreiber nicht von seiner Pflicht. Änderungen im Betrieb oder nachlässiges Verhalten fallen weiterhin in dessen Verantwortung. Unklare Zuständigkeiten zählen zu den häufigsten Schwachstellen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Schulung der Mitarbeitenden. Brandschutz ist keine Formsache. Mitarbeitende müssen wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten, wo Löschmittel platziert sind und wann Evakuierungen einzuleiten sind. Der Irrtum «Das weiss schon jeder» führt dazu, dass im Ernstfall Zeit verloren geht.
Ebenso verbreitet ist das Missverständnis, eine Versicherung ersetze Prävention. Versicherungen leisten im Schadenfall, verhindern jedoch keinen Brand und entbinden nicht von der Haftung.
Fazit: Brandschutz beginnt nicht beim Feuerlöscher, sondern bei Verantwortlichkeiten, geschulten Mitarbeitenden und Kontrollen. Gastronomen sollten sich fragen: Sind unsere Abläufe im Ernstfall klar? Wissen alle Beteiligten, was zu tun ist? Wer diese Fragen ehrlich beantworten kann, erhöht die Sicherheit und schützt den Betrieb nachhaltig.
Das gilt seit dem 1. April
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 in öffentlich zugänglichen Räumen im Innern von Bauten und Anlagen ist verboten. Dazu zählen unter anderem Bars, Restaurants, Clubs, Cafés, Hotels, Konzert- und Mehrzweckhallen, Kinos sowie Theater. Zur Kategorie F1 gehören beispielsweise Sprühkerzen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Nicht davon betroffen sind Kerzen, Fondue-Rechauds und vergleichbare Gegenstände. Weitere Infos findet ihr hier.