
Jonas Schmid leitet seit 2013 den Fachbereich Subventionen bei der Hotel & Gastro Formation Schweiz in Weggis LU. (Bild: zVg)
Jonas Schmid, viele Chefs in der Gastronomiebranche wissen nicht, dass sie für Mitarbeitende, die eine Weiterbildung besuchen, eine Arbeitsausfallentschädigung erhalten. Woran liegt das?
Jonas Schmid: Die Rückmeldungen weisen darauf hin, dass die Arbeitsausfallentschädigung noch viel zu wenig bekannt ist. Deshalb wird der Landesgesamtarbeitsvertrag, welcher für die Subventionen verantwortlich ist, seine Kommunikation in diesem Jahr vermehrt auf diesen Aspekt ausrichten.
Für welche Weiterbildungen gibt es eine Arbeitsausfallentschädigung?
Bei den Basisausbildungen gibt es für Progresso-Lehrgänge, fide Sprachkurse Gastronomie/Hotellerie, EBA-Nachholbildungen und modulare Ausbildungen in der Westschweiz eine Arbeitsausfallentschädigung. Ebenfalls wird die gesamte Stufe der Berufs- und höheren Fachprüfungen mit Lohnersatz unterstützt. Auch beim Nachdiplomstudium erhalten Arbeitgeber eine Arbeitsausfallentschädigung.
Wer bestimmt, welche Ausbildungen entschädigt werden?
Die Entscheidung welche Aus- und Weiterbildungen vom L-GAV subventioniert werden, obliegt dem Ausschuss des L-GAV.
Wie hoch ist die Arbeitsausfallentschädigung?
Auf der Stufe der Basisausbildungen (Progresso-Lehrgang, EBA-Nachholbildung und modulare Ausbildungen in der Westschweiz) hat man sich auf einen Betrag in der Höhe von 120 Franken geeinigt. Bei den fide Sprachkursen wird pro Lektion 12 Franken bezahlt. Bei den Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie dem Nachdiplomstudium ist der Ansatz bei 140 Franken festgelegt worden. Diese Ansätze gelten für Anstellungen im 100-Prozent-Pensum. Bei geringeren Pensen wird die Arbeitsausfallentschädigung prozentual angepasst. Dies gilt sowohl bei Arbeitsverträgen im Monatslohn wie auch für Anstellungen im Stundenlohn.
Woher stammt das Geld für die Arbeitsausfallentschädigung?
Die Subventionen werden über die Bildungs- und Vollzugskostenbeiträge gedeckt, welche jährlich durch die Betriebe und Mitarbeitende im L-GAV-Geltungsbereich an den L-GAV entrichtet werden.
Was müssen Arbeitgeber tun, um eine Arbeitsausfallentschädigung zu erhalten?
Interessiert sich eine mitarbeitende Person für eine vom L-GAV subventionierte Aus- oder Weiterbildung, erhält sie bei Anmeldung an ein Bildungsangebot automatisch ein Antragsformular. Darf die teilnehmende Person ihre Bildungsmassnahme während ihrer Arbeitszeit absolvieren, erhält der Arbeitgeber die Arbeitsausfallentschädigung. Diese werden automatisch an den Arbeitgeber ausbezahlt. Selbstverständlich setzt dies eine genaue Kontrolle der Teilnahme an der Bildungsmassnahme voraus.
Weitere Informationen: www.weiterbildung-inklusive.ch
Eine Checkliste zu dem Thema finden Sie hier.